Flächenwidmungsplan
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- Registriert: 16.06.2009, 22:33
Flächenwidmungsplan
Kann eine Gemeinde eine Fläche über den Kopf des Grundbesitzers hinweg, umwidmen?
Ja!
Da bei der Raumordnung die Interessen abzuwägen sind. Das öffentliche Interesse an einer Umwidmung hat Vorrang gegenüber allen privaten Interessen.
Sofern Sie aus der Umwidmung keinen Bescheid erwirken können, steht Ihnen als Rechtsmittel nur die Möglichkeit einer Individualanfechtung des Flächenwidmungsplanes (Verordnung) beim Verfassungsgerichtshof offen.
Da bei der Raumordnung die Interessen abzuwägen sind. Das öffentliche Interesse an einer Umwidmung hat Vorrang gegenüber allen privaten Interessen.
Sofern Sie aus der Umwidmung keinen Bescheid erwirken können, steht Ihnen als Rechtsmittel nur die Möglichkeit einer Individualanfechtung des Flächenwidmungsplanes (Verordnung) beim Verfassungsgerichtshof offen.
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