Flächenwidmungsplan

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
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Diana Wuenschek
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Flächenwidmungsplan

Beitrag von Diana Wuenschek » 05.11.2012, 23:05

Kann eine Gemeinde eine Fläche über den Kopf des Grundbesitzers hinweg, umwidmen?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 06.11.2012, 12:42

Ja!
Da bei der Raumordnung die Interessen abzuwägen sind. Das öffentliche Interesse an einer Umwidmung hat Vorrang gegenüber allen privaten Interessen.

Sofern Sie aus der Umwidmung keinen Bescheid erwirken können, steht Ihnen als Rechtsmittel nur die Möglichkeit einer Individualanfechtung des Flächenwidmungsplanes (Verordnung) beim Verfassungsgerichtshof offen.

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