Grundsatzkommentar zur Gesetzgebung an sich

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Kriwetz
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Grundsatzkommentar zur Gesetzgebung an sich

Beitrag von Kriwetz » 02.10.2012, 10:06

Angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung möchte ich es nicht versäumt haben, auch in diesem Rahmen einen erst kürzlich von mir an verschiedene Bereiche ergangenen Kommentar zur Mitkenntnis zu bringen, um die Verantwortlichkeit der Gesetzgebung an sich dafür zu verdeutlichen.
Es ist aber nicht meine Absicht, hier darüber eine Diskussion zu initiieren, das würde den Rahmen sprengen. Mag jeder eigene Schlüsse daraus ziehen.

LG G. K.



Betr.: Information über einen neuen Erkenntnisstand


Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich will auch versuchen, möglichst komprimiert und auf Fakten bezogen auf einen zentralen, aber ganz allgemein begangenen Denkfehler in Bezug auf die Ursache für die gegenwärtige und alle Bereiche desaströs betreffende Entwicklung aufmerksam zu machen.

Folgende Aspekte sind seither nämlich noch nicht erkannt und in die Überlegungen mit einbezogen worden:

1.
Die Entwicklung an sich stellt ja im Grunde lediglich die Umsetzung von in so genannten „Gesetzen“ festgelegten, also auch erzwungenen Vorgaben (Vorschriften) dar.
Somit wäre eigentlich auch in der Beurteilung jeder beliebigen Fehlentwicklung – egal auf welchem Gebiet – erst einmal die Grundsatzfeststellung zu treffen, dass diese ja bereits aus einer bestimmten „Legitimierung“ heraus so erfolgt ist.
Die Feststellung der unmittelbar dabei involvierten Menschen als „Schuldige“ daran greift daher auch bei weitem zu kurz und führt auch nur scheinbar zu einer Problemlösung in der Praxis, nicht aber in Wirklichkeit, wie doch offensichtlich ist.

2.
Aus dieser Faktenlage ergibt sich wiederum zwingend die Folgefrage, ob bzw. was möglicherweise bereits an der Gesetzgebung, der jeweiligen „Legitimierung“ also, fehlerhaft sein könnte bzw. würde.

3.
Die Fehlersuche an dem für einen beliebigen Bereich jeweils spezifischen Gesetz führt aber dann nie zu einem Ergebnis und damit auch einer Korrektur in der Praxis, wenn nicht gleichzeitig auch der Frage nachgegangen wird, ob der eigentliche Fehler nicht bereits in dem Prinzip liegen könnte, auf dem aber die gesamte Gesetzgebung gründet.

4.
Dieses fehlerhafte, eigentlich sogar groteske Prinzip ist/wäre nun aber ebenfalls sachlich leicht identifizierbar, auch wenn man im ersten Moment sicherlich einmal überrascht sein und etwas "schlucken" wird.

5.
Die gesamte Gesetzgebung lässt nämlich einen zentralen Faktor völlig unberücksichtigt bzw. undefiniert, und zwar den „Menschen an sich“!
Und das insofern, als zwar das Wort „Mensch“ benutzt wird, aber dabei undefiniert bleibt, wie „Mensch“ überhaupt zu erklären und damit auch zu verstehen wäre!?!?

6.
Kaschiert wird dieser kapitale Fehler in der Praxis nun aber so, dass eine, allen anderen Gesetzen übergeordnete „Legitimierung“ zwar nicht mehr explizit, aber implizit begründet wird.
Implizit deswegen, weil dieses Prinzip schon uralt ist, sozusagen, nur von Generation zu Generation unhinterfragt übernommen wurde und weiterhin wird.

Die Kaschierung resp. Ausrede dafür ist dabei so, dass zwei großen „Blöcken“/“Strömungen“ kritiklos das RECHT weiterhin zugesprochen wird, Behauptungen darüber zu erfinden und zu vertreten, die aber gleichzeitig als „richtig“ und nicht kritisierbar „legitimiert“ sind.
Den einen Block stellen dabei die bekannten und so genannten „Religionen“/“Kirchen“ dar, den anderen die so genannten „Wissenschaften“

Erstere erklären „Mensch“ aber ganz offensichtlich nur insofern, als sie die Behauptung transportieren, „Mensch“ wäre „unerklärlich“!?!?
Letztere wiederum basieren auf der alternativen Behauptung, man würde daran zwar emsig forschen, aber vielleicht erst in ein paar hundert Jahren eine endgültige Erklärung dafür finden!?!?

Mit Verlaub: sowohl mit der einen, als auch mit der anderen „Erklärung“ (?) würde jedenfalls ich mich gründlich verarscht fühlen.
Es ist aber leider noch immer so, und alle sonstigen Gesetze sind letztlich erst auf diesem Mist der jeweiligen „Experten“ aus den beiden Blöcken gewachsen, salopp gesagt. Die "Menschen" haben dabei also kein selbstbestimmtes "Recht" in dieser "Expertokratie".
Und entsprechend schaut auch die Praxis aus! Ein Misthaufen in jeder Hinsicht.


Dieser eigentlich banale Fehler führt nun aber zu derart massiven und umfangreichen Konsequenzen in der Praxis, dass diese in ihrem ganzen Umfang gar nicht unmittelbar überschaubar sind.
Daher vielleicht nur an einem plakativen Beispiel der entsprechende Zusammenhang sehr verkürzt dargestellt: die so genannte Finanz-/Schuldenkrise.

Um dem Faktor „Geld“ unter diesen sonderbaren Umständen trotzdem einen scheinbaren Sinn zusprechen zu können, wird zwar für sonst alles und jedes ein so genannter „Wert“ gesetzlich definiert, mit Ausnahme eines einzigen: dem „Menschen“!
Klar aber eigentlich, wenn dafür die entsprechende Erklärung in der Gesetzgebung nicht aufscheint, ist auch kein „Wert“ festlegbar, der dann in der Bilanz mit geführt würde.
Gleichzeitig damit sind aber sämtliche sonstigen „Bewertungen“ bereits von vornherein falsch bzw. wirklichkeitsfremd, womit ein surreales „Geldwesen“ definiert wird, in dem die „Schulden“ immer nur mehr werden können.


Ich belasse es nun aber bei diesen nur stichwortartigen Hinweisen und Denkanstößen, weil ich dafür ohnedies ein eigenes Blog ins Netz gestellt habe unter: www.gertkriwetz.wordpress.com/

Wie oder ob überhaupt Sie daraus eigene Bezüge weiter entwickeln wollen, liegt ausschließlich bei Ihnen. Ich selber habe nicht die Absicht, über die bloße Information hinaus irgendwelche Aktivitäten zu setzen.



Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 16.10.2012, 10:02

Ein ergänzender und an einem praktischen Fallbeispiel orientierter weiterer Denkvorschlag, als Versuch, die eingeschränkte und festgefahrene Sichtweise zur Gesetzgebung an sich auch für "Juristen" zu verdeutlichen und um bisher übersehene FAKTEN zu erweitern.

Daher auch hier zur Mitkenntnis unten einkopiert ein entsprechende Kommentar an "Trancparency International" aus Anlass eines ORF-Interviews zum sich juristisch seit Jahren im Kreis drehenden Versuch, der so genannten "Korruption" auf der Basis der Gesetze entgegen wirken zu wollen.

Mit Gruß, G. Kriwetz


(Kommentar an TI):

Sehr geehrter Herr Dr. Fiedler!

Ich möchte das gestrige Interview im Zusammenhang mit dem Korruptionsuntersuchungsausschuss zum Anlass nehmen, auch Sie und Ihre Organisation auf einen allgemein begangenen Denkfehler beim Problemlösungsversuch dieses und anderer Missstände hinzuweisen.

Die Argumentation kommt nämlich ganz offensichtlich von der Ebene der Schuld-Zuweisung an feststellbare und unmittelbar Beteiligte nicht weg, in der Fehlmeinung nach deren "Verurteilung" wäre das "Problem" gelöst.
Es wird dabei aber der eigentliche "Hintergrund" - die Ursache - völlig übersehen und scheint daher auch in der Argumentation nirgends auf.
Wenn aber die tatsächliche Ursache nicht bereinigt wird, indem sie zumindest einmal mit in die Diskussion gebracht wird, ist jede Problemlösung nicht nur ausgeschlossen, sondern die weitere Eskalation in der Praxis vorprogrammiert!

Dabei wäre die Feststellung der tatsächlich zu bereinigenden Ursache in einer ganzheitlich folgerichtigen Betrachtung banal, und zwar - auf den konkreten Fall bezogen - so:

Das Auftreten der jetzt als "Beschuldigte" im Rampenlicht stehenden Personen steht doch im direkten Zusammenhang mit einer zwar zurückliegenden, aber nach wie vor wirksamen "Legitimierung". Nichts anderes, als die gesetzliche Festlegung einer bestimmten "Ideologie", die unter der schwammigen Bezeichnung "Privatisierung" Eingang in die Gesetzgebung gefunden hat.
Dabei wurde allerdings damals schon übersehen, dass und warum welcher "Fehler" in die Definition dessen, was "Privatisierung" sein würde in das Gesetzeskonstrukt mit eingeflossen ist.

Das heißt nun wiederum, dass die bloße "Beschuldigung" der jetzt involvierten Personen bei weitem zu kurz greift, wenn nicht gleichzeitig auch der seinerzeitige Fehler in der Gesetzgebung gesucht und zur Sprache gebracht wird!
Dabei käme auch heraus, dass es zwar verwerflich ist, was diese heute "Beschuldigten" begangen haben, allerdings auch: wenn es die nicht gewesen wären, wären es halt andere gewesen!
Denn der Fehler - die "Schuld", wenn man so will - findet sich bereits im damals erfundenen Gesetz!

Nun könnte diese Betrachtung leicht zur Meinung führen, dieser Fehler wäre durch eine nachträgliche Korrektur an diesem spezifischen Gesetzesbereich oder der "Ideologie" selbst zu beheben.
Das wäre allerdings schon wieder ein Irrtum.

Denn dieser Fehler ist seinerseits wieder einem "Hintergrund" entsprungen, der aber erst dann auch als dieser erkennbar wird, wenn endlich verstanden würde, dass bereits das PRINZIP, auf dem die gesamte "Gesetzgebung" gründet, auf einem Fehler beruht, der auf der Grundlage des heute verfügbaren Erfahrungs- und Kenntnisstandes nur mehr als irrational zu bezeichnen wäre.
Wenn dieser zentrale Aspekt aber weiterhin aus jeder öffentlichen Hinterfragung heraus gehalten wird, bleiben schon die "Diskussionen" und auch die Gerichtsverfahren zu welchem Problem auch immer nicht mehr als das berühmte Drehen im Kreis - der banalen Schuld-Zuweisungen nämlich -, mit vorprogrammierter weitere Eskalation in der Praxis.

Um diese TATSACHE nun auch zumindest plausibel zu machen, darf ich Ihnen unten einkopiert die entsprechende Argumentation, die ich vor kurzem an verschiedene, Verantwortung tragende Bereiche verteilt habe, zur Mitkenntnis bringen.
(Anm.: Gemeint ist damit der hier auch im Eingangsposting nachzulesende Kommentar)

Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 13.03.2014, 23:30

Achtung: langer Text, und nur als weiteres Denkangebot im Sinne des Threadtitels gedacht… : -)))


Voraus schicken möchte ich, dass ich diese Plattform und die damit ganz augenscheinlich verbundenen Intention als sehr nützlich betrachte und schätze.
Und voran stellen will ich das deswegen, weil mich die hier regelmäßig ausgeschriebenen Kommentierwettbewerbe dazu angeregt haben, meine früheren beiden Beiträge nun doch noch um einen weiteren zu ergänzen und ich dafür das Wesen der Kommentierung von Gesetzestexten als Aufhänger der Argumentation benutze und um zu vermeiden, dass dieser Beitrag als Kritik – falsch – aufgefasst würde.


Ich denke nämlich, dass es Sinn macht, mit nur unterschiedlichen argumentativen Ansätzen auf einen bestimmten Aspekt aufmerksam zu machen, der zwar in den wesentlichen gesellschaftsrelevanten Bereichen schon seit Jahren bekannt ist, offensichtlich aber noch immer nicht auch in einem praxisorientierten Sinne genutzt werden will. Und das angesichts der genau nur diesem Aspekt entspringenden krisenhaften Entwicklung in sämtlichen Gesellschaftsbereichen, global und lokal.

Ich bin auch nicht „Jurist“ im Sinne der Fach-spezifischen akademischen Ausbildung, wiewohl ich mich auch in diesem Fach als ausreichend bewandert betrachte, um sowohl dessen Bedeutung als auch Verantwortlichkeit aus einem ganzheitlichen Blickwinkel in der aktuellen Entwicklung einordnen zu können.
Quasi als nur ein Puzzleteil von unzähligen, aber im Zusammenspiel, aber auch den wechselseitigen Abhängigkeiten aller Fach-Bereiche, die letztendlich auch gesamtgesellschaftlich Verantwortung tragen.


Ich will nun versuchen, möglichst plakativ und von einem, an das Wettbewerbsmotto anknüpfenden Aspekt ausgehend, wenigstens plausibel zu machen, dass und warum Korrekturversuche an einzelnen Gesetzesparagraphen (die ja immer erst auf der theoretischen Ebene, eben als Kommentierung resp. Diskussion bereits bestehender gesetzlicher Grundlagen beginnen) nicht nur keinen Sinn im Vergleich zur damit angestrebten Intention in der Praxis ergeben, sondern – bisher unerkannt - sogar den letzten Schritt in einer Kaskade von Vorbedingungen darstellt, eine bereits bestehende krisenhafte gesellschaftliche Entwicklung weiter zu beschleunigen
.
Mir ist völlig bewusst, dass eine Fach-interne Auseinandersetzung darüber entsprechend bestimmter „Richtlinien“ dafür zu erfolgen hätte, so genannter „wissenschaftlicher“ Richtlinien.
Leider haben aber alle solcherart „intern“ abgeführte Betrachtung des eigenen Fach-Bereiches (und egal, in welchem Fach) den Nachteil, zu sehr auf den Buchstaben des jeweiligen Faches (der jeweiligen Fach-Bücher) selbst kleben zu bleiben.
Aus dieser Position wird aber jeder ganzheitliche Blickwinkel sofort aus den Augen verloren und nicht mehr mit einbezogen.


Dieses Faktum nun eben auch das Fach „Jus“ einbeziehend abgehandelt:

unter dem gemeinten und nicht mehr ganzheitlichen Blickwinkel bleibt nämlich jede Kommentierung, welches einzelnen Gesetzesparagraphen auch immer, so lange keine auch praxisorientiert-verbessernde Herangehensweise an ein offensichtlich sehr wohl erkanntes Problem (sonst bestünde ja auch kein Kommentierungs- und Korrekturbedarf daran) , wenn dabei weiter ausser Acht gelassen wird, dass jeder beliebige einzelne Paragraph nur eine spezifisch-problematische Konsequenz aus einem bereits fehlerhaften Prinzip der gesamten Gesetzgebung darstellt.
Und das gleichzeitig nicht nur lokal auf die eigene „Gesetzesgemeinschaft“ bezogen (wie Österreich z.B.), sondern global, jede Gesetzesgemeinschaft also ganz gleich betreffend und nur graduell unterschiedlich, nicht aber prinzipiell.


Ich denke, dass diese angedeutete, im ersten Moment vielleicht als schwierig erfassbar vermutete Problematik vielleicht in einem Vergleich komprimiert viel unmittelbarer erfassbar wird, als dies mit komplexen „wissenschaftlichen“ Ansätzen möglich wäre:

im Grunde wäre nämlich jeder beliebige einzelne Gesetzesparagraph (und unabhängig, ob dieser aus der Österreichischen Gesetzgebung genommen würde oder der eines ganz anderen Landes wäre) vergleichsweise nur wie ein spezifischer „Auswuchs“ aus heute schon fast unendlichen „Verästelungen“ zu betrachten, welche allesamt aber aus nur einer einzigen „Wurzel“ heraus so verkorkst gewachsen sind, die ihrerseits schon vor hunderten Generationen und irrtümlich als „Nutzpflanze“ fehlinterpretiert und lokal wo gepflanzt wurde, deren „Unkraut“-Charakter aber erst heute, aufgrund der auch erst heute vorliegenden Erfahrungen erkennbar werden konnte.

Wie gesagt: nur der Versuch eines bildhaften Vergleiches, um den Kern des Problems möglichst unmittelbar ins Zentrum einer dann konkret weiterführenden Betrachtung zu rücken.
Daher nun auch der konkrete Aspekt des Vergleiches anhand eines auch konkreten Beispiels, wobei ich aber auch dabei jede an Buchstaben und Paragraphen ausgerichtete – also Fach-wissenschaftliche – Argumentationsform ganz bewusst vermeide.
Zudem habe ich das gemeinte „Problem“ auf meinem Blog (auf den schon weiter oben am Thread verwiesen wurde) mit einer anderen Zielsetzung zwar, aber ganzheitlich schon vor Jahren umfassend argumentiert und als Vorschlag zur Diskussion gestellt.


Der Vergleich am Beispiel des § Art2 EMRK konkretisiert :

Text-Zitat:
„(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:

a)

um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
b)

um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
c)

um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.
Beachte
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist
gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.“
(Zitat Ende)


Mein („unwissenschaftlicher“) Kommentar dazu ; -):

1. Dieser gesetzliche „Seitenast“ wurde bereits vor über 60 Jahren so formuliert, zu einer Zeit also, wo das „Wurzelproblem“ noch keinesfalls erkannt war oder auch nur in Diskussion stand.
Die Bemerkung ist daher auch keine retrospektive Kritik an den damaligen Autoren des Textes.

2. Bereits der unter (1) formulierte Text ist aber einerseits völlig praxisfern resp. nicht praktizierbar, wie nicht zuletzt aus den überall und tagtäglich weiterhin vollzogenen „Menschenrechtsverletzungen“ ja längst und unmittelbar bewiesen ist. Und das selbst in Staaten, von denen die Konvention ratifiziert und damit zu einem „Zweig“ der jeweils eigenen Gesetzgebung erklärt wurde.

Die Formulierung stellt andererseits aber auch in sich selbst bereits einen „logischen Kurzschluss“ dar, weswegen sie schon alleine deswegen eine eigentlich „ungültige/unbrauchbare" Aussage bzw. Formulierung darstellt.
Und der „logische Kurzschluss“ ergibt sich deswegen, weil dieser Text suggeriert, er würde auf der Grundlage des Verständnisses erstellt sein, was darin begrifflich mit dem Wort „Mensch“ enthalten ist, während gleichzeitig aber jede beliebige Gesetzesgemeinschaft ihre Gesetzgebung damit RECHT-fertigt, dass genau das (dieses Verständnis) gar nicht möglich wäre bzw. erst in ferner Zukunft irgendwann „erforscht“ sein würde… !?

Warum dabei dieser Widerspruch (logischer Kurzschluss) im Text bis heute noch immer nicht als FAKTUM erkannt wurde/wird, liegt aber lediglich daran, dass die obige von mir vorgebrachte Behauptung, „Mensch“ wäre nicht bzw. erst „irgendwann“ erklär- und verstehbar, in keinem der über die Generationen jeweils gewachsenen „Seitenäste“ der Gesetzgebung mehr EXPLIZIT so formuliert wird, sehr wohl aber IMPLIZIT darin weiterhin enthalten, somit auch weiterhin, nur unerkannt praxiswirksam ist, ja alle anderen Paragraphen sogar übergeordnet dominiert.

Es würde leider den Rahmen hier sprengen, den Beweis dafür nicht nur in Gestalt der bloßen Behauptung, sondern auch aus dem Paragraphen-Dschungel selbst und damit KONKRET für jeden unmittelbar nachvollziehbar abzuleiten, ihn auf diese Weise wieder explizit sprachlich in den Texten selbst zu verorten.
Abgesehen davon, dass ich selber wohl dazu fähig, aber nach all den Jahren heute schlicht zu faul dafür wäre… : -)

Aber vielleicht sieht darin ja ein „Fach-Mann/Frau“ eine reizvolle Herausforderung für sich selber, diese Lücke endlich auch „wissenschaftlich“ argumentiert zu schließen... : -)

Jedenfalls wäre m.M. aber mit einem auch diesen „Hintergrund“ mit einbeziehenden Kommentar dieser spezifische Gesetzestext aus der EMRK bereits hinreichend und zielgerichtet „kommentiert“.


Ich will nun diesen auf den §Art2 EMRK bezogenen „Kommentar außer Konkurrenz“ : -) trotzdem um noch eine kurze und bewusst wieder sehr oberflächlich belassene Betrachtung des ganz gleichen, nur einen wieder anderen „Ast“ der Gesetzgebung betreffenden Problems ergänzen und erhärten, dann aber jedenfalls diesen Rahmen hier nicht weiter damit „langweilen“… : -)):

Dieser gemeinte andere „Ast“ wäre nun jener Bereich, der über ein auch wieder konkret darstellbares Paragraphengeflecht die RICHT-Linie vorgibt/“bestimmt“, ob und mit welcher RECHT-Fertigung einem jeweiligen „Angeklagten“ für eine bestimmte Verhaltensweise eine dann so genannte „Geistesstörung“ zugeordnet werden müsse.
Welche „Seitenzweige“, „Blätter“ und „Blüten“ (: -)) diesen Ast ausmachen, von den Bestimmungen über Gerichtsgutachten, Sachverständige, Psychologengesetz u.v.a.m. angefangen, mag gerne wieder ein Fach-Mann/Frau in Sachen Jurisprudenz nachgehen (: -)), für die unmittelbare Plakatierung des gleichen „Wurzel“-Problems ist das aber gar nicht erforderlich:
dieses ergibt sich nämlich wieder sofort aufgrund der in den Texten verwendeten Schlüsselbegriffe, speziell des Wortes „Geist“ plus seiner bekannten adjektivischen Varianten.

Denn jede beliebige, mit diesen Begriffen formulierte Behauptung, Begründung, RECHT-fertigung, damit aber auch jedes damit formulierte „Urteil“, ist und bleibt ebenfalls so lange eine „Null-Aussage“ bzw. ungültig, daraus weiter führende und Praxis-bezogene Schlussfolgerungen zu ziehen, so lange in diesem Zusammenhang nicht gleichzeitig formuliert ist, was KONKRET damit gemeint ist bzw. worauf es KONKRET bezogen wird!!!

Nun ist es wieder nicht sonderlich schwer, im Vergleich mit der Praxis, somit als FAKTUM festzustellen, dass genau dieser Bezug nirgends hergestellt wird! Weder findet er sich in einem Gesetzestext, noch geht dieser aus auch nur einem einzigen Sachverständigen-Gutachten (?) oder aus der, jedem solchen zugrunde gelegten Fach-Literatur des Faches „Psychiatrie/Psychologie“ hervor!

Womit eigentlich zuerst und endlich wieder nur der Frage nachzugehen wäre, warum dieser Bezug zwar nirgends hergestellt ist, trotzdem aber Behauptungen mit diesen Begriffen so formuliert werden, als ob dies der Fall wäre.
Erst von dieser Fragestellung ausgehend leitet sich dann wieder das gleiche „Wurzelproblem“ auch für diesen „Seitenast“ in der Gesetzgebung unmittelbar ab:
Die Gültigkeit jeder mit diesen Begriffen formulierten RECHT-fertigung oder sonstigen Argumentation hat/hätte nämlich wieder zwingend zur Voraussetzung, sie gleichzeitig auch KONKRET aus dem Verständnis von „Mensch“ abzuleiten.
Kindergartenlogik eigentlich… : -)

Leider bleibt das alles vorerst und weiterhin nur schöne Theorie, wie einleuchtend die Logik auch sein mag. Sie wird die Praxis aus wieder konkret darstellbaren Gründen für noch eine geraume Weile nicht erreichen. Erst wenn dem gegenwärtige Debakel der "Saft" für die weitere Eskalation ausgegangen sein wird...


Grüße

G. Kriwetz

Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 14.05.2014, 09:08

Weil der aktuelle gesellschaftliche Zustand (global und lokal) und dessen leicht absehbare weitere Eskalation in einer anderen Diskussionsrunde den Vergleich mit einem, o. Ton: „Irrenhaus, bloss, dass alle frei herum laufen, aber die schwerst „Gestörten“ die Leitungsfunktionen der Anstalt einnehmen oder sich dafür bewerben“ hervorgebracht hat, will ich nicht versäumt haben, auch hier den Auszug aus einem in Vorbereitung stehenden Traktates zu deponieren.
Er passt nämlich vielleicht auch hierher, ergänzend zum vorigen Kommentar als weiterer KONKRETER Denkvorschlag.
.
Zitat aus dem Traktat:

„Würde ich bspw. in einem öffentlichen Rahmen und unter konkreter namentlicher Bezugnahme auf einen „Gesetzgeber“ (vulgo: „Politiker“) die Feststellung treffen und kundtun, bestimmte konkrete Verhaltensmuster des-/derjenigen würden Ausdruck von „Geistesgestörtheit“ darstellen, dann würden doch aufgrund der aktuellen „Gesetzeslage“ sofort mehrere Paragraphen daraus dahingehend greifen, dass ich wegen „Ehrenbeleidigung“ oder sonst wie „abstrakt“ bezeichneten Vergehens vor den Kadi zitiert und von ebendiesem wiederum recht saftig „bestraft“ würde.
§ 115 StGB fällt mir dazu auf die Schnelle ein. Die Fach-Leute wissen sicherlich viel profunder in der entsprechenden Materie – auch des ABGB - Bescheid.

Um das noch beispielhaft/konkret festzumachen, vielleicht anhand folgender Feststellung, würde ich sie öffentlich oder gegenüber Dritten so treffen:

Das in den Parlamentsdebatten zur Anschauung gebrachte Argumentationsverhalten des/der Politiker-In XY (reduziert auf eine emotionalisiert-schuldzuweisende Rhetorik) ist – wie nicht nur, aber halt besonders von „Politikern“ wegen deren ständiger medialer Präsenz so plakativ erkennbaren Verhaltensweisen - Ausdruck einer zugrundeliegenden „Geistesstörung“
…, dann würde ich mich doch genau dieser „Strafbarkeit“ ausliefern, sei es strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur, vorausgesetzt, jemand erstattet deswegen die „Anzeige“ oder reicht die „Zivilklage“ ein.
Hoffe, es stimmt „juristisch“ soweit… : -)

Nun spießt es sich dabei allerdings (und wie hier auch schon im Vorkommentar oben angedeutet) ziemlich mit der Logik. Und das eben wieder deswegen, weil wohl bekannt ist und daher auch so festgestellt werden kann, dass ein(e) mit der obigen Feststellung Konfrontierte(r) sofort „beleidigt“ ist (als „Ehren-Beleidigung“ dabei begrifflich „abstrahiert“), gleichzeitig aber „juristisch“ in keinster Weise mehr hinterfragt wird, ob die so getroffene Feststellung richtig oder falsch ist!
Ein Antrag, den so genannten „Wahrheitsbeweis“ zu erbringen, um die Strafbarkeit aufzuheben, würde gar nicht mit in Verhandlung gebracht werden können, weil ein solcher – mit Verweis auf „state oft he art“ - in keinem Gesetz mehr als Möglichkeit vorgesehen ist!?!?
Oder anders, in „Klartext“ gesagt: ein „Wissenschaftler“ (vulgo: "Experte") hat bereits per Gesetz grundsätzlich RECHT, und wenn es noch so falsch resp. unbewiesen ist, was er/sie sagt…

Das ist so, ein etwas kurioses, aber leicht überprüfbares Faktum, nicht nur in diesem Zusammenhang.
Und wie ebenfalls schon gezeigt wurde, hat aber ganz offensichtlich keiner (!!) der Beteiligten (der so „beleidigte“ Politiker, der mit dem Fall befasste „Jurist/Richter“ oder ein „Sachverständiger“ (? na ja : -)) auch nur ansatzweise eine Ahnung davon, was bei all dem nun denn dieser „Geist“ sein würde, der da „gestört“ sein könne… !?

Wer nun in der Lage ist, trotz dieser kuriosen, aber eineindeutigen Faktenlage sachlich/emotionslos zu bleiben und sie so zu betrachten wie sie ist, wird vielleicht das eigentlich Interessante dabei erkennen, das aber nicht mit in einer solchen „Verhandlung“ steht:

Dass ganz offensichtlich nahezu jede(r) nach solchen und ähnlichen Feststellungen vor Dritten oder in der Öffentlichkeit „beleidigt“ darauf reagiert, ist bekannt, dafür braucht man auch nichts „studiert“ zu haben. : -)
Nicht bekannt ist allerdings – auch den „Studierten“ aller Fach-Richtungen ganz augenscheinlich nicht : -) -, WARUM nahezu jede(r) wegen eines sprachlichen Begriffes, den er/sie aber nicht einmal auch nur ansatzweise versteht, augenblicklich eine als „Emotionalisierung“ bezeichnete Reaktion darauf zum (körperlichen) Ausdruck bringt (rot vor „Zorn“ wird, u.a.m.) !?!?

Vielleicht stellt sich dieser, in jeder Hinsicht groteske Sachverhalt sachlich(!) aber ganz anders dar als bisher „offiziell“ behauptet wird, weit ab von auch nur irgendeiner „Strafbarkeit“, und wäre daher auch erst einmal dort nach einer Klärung der Sach-Lage zu suchen, bevor man wie im Kindergarten gleich „beleidigt“ zur „Tante“ (= „Richter“) rennt... : -)
Vielleicht ist es nämlich so, dass es diese „Beleidigtheit“ (aufgrund gar nicht verstandener sprachlicher Begriffe!) überhaupt erst deswegen in der bekannten Form gibt, weil es dafür eine „Prädisposition“ braucht, die aber bereits in früher Kindheit im Rahmen der sog „Bildung/Erziehung“, die aber ihrerseits wieder entsprechend der jeweils dafür geltenden „gesetzlichen Bestimmungen“, daher auch „systematisch“ an jedem vollzogen wird.
Eigentlich müsste dann sogar erwartet werden dürfen, dass eine(r) nicht nur nicht mehr „beleidigt“ nach einer solchen Feststellung reagiert, sondern sogar dankbar dafür ist. Denn immerhin wurde ihm/ihr mit diesem Hinweis die Möglichkeit eröffnet, auch sich selber aus einem ihm/ihr ganz sicher nicht in der gesamten und folgenschweren Tragweite bewussten Zustand wieder zu „befreien“,… sozusagen. : -)

Somit schliesst sich der Kreis jeder beliebigen, der heute als „Problemstellung“ Gegenstand end- und ergebnisloser Diskussionen, Beschwerden, „Feindbild“-Bekämpfungen (via „Gesetz“) im Raum stehenden Fragen wieder bei den, noch immer nach einem Uraltprinzip erstellten und praktizierten „Gesetzen“ selber: die sind also an allem „Schuld“, wenn man so will.

Welche, auf FAKTEN basierende RECHT-Fertigung bleibt also noch, jemanden für eine TATSACHENFESTSTELLUNG vor einen „Kadi“ zitieren zu können. Nur weil wer deswegen „beleidigt“ ist?
Gar keine bzw. nur “mehr eine sehr „dürftige“, gewissermaßen „geistlose“.
Würde ich meinen...."

Ende des Zitates aus dem Traktat


Grüße
G. Kriwetz

Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 02.06.2014, 17:20

Wie im vorigen Eintrag erwähnt, hier ein Link zum Traktat, zur freien und beliebigen Verfügung für jede(n), der/die damit was anfangen kann, will oder auch nicht : -) :
www.gertkriwetz.wordpress.com/ein-traktat/
Da dies nun definitiv mein letzter Beitrag in diesem Rahmen ist, möchte ich allseits jedenfalls noch alles Gute wünschen,

mit besten Grüßen

Gert Kriwetz

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