legalität Beschneidung

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
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Ist die Beschneidung an nicht Einwilligungsfähigen Minderjährigen nach derzeitig geltendem Recht legal

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Alex_88
Beiträge: 1
Registriert: 02.08.2012, 10:31

legalität Beschneidung

Beitrag von Alex_88 » 02.08.2012, 10:53

Guten Tag

Ich bin mir nicht sicher ob das hier das richtige Forum ist da ich selbst keinerlei juristische Vorbildung habe - soweit ich aber weis sind sowohl das Recht auf körperliche Unversehrtheit (über die Menschenrechtscharta) als auch die Religionsfreiheit im Verfassungsrang. Daher poste ich unter Verfassungsrecht.

Nun zum Thema:
Ich habe mich bis vor wenigen Tagen nicht mit der Beschneidung von männlichen Säuglingen oder Kleinkindern beschäftigt - sehr wohl jedoch mit den Privilegien und Vorrechten der katholischen Kirche in Österreich. Durch das deutsche Urteil wurde ich nun auch auf dieses Thema aufmerksam.

Sollte ich im folgenden Einschätzungen treffen welche nicht der juristischen Lehrmeinung entsprechen bitte ich das sofort zu kritisieren
a)Nach meiner Einschätzung ist beinahe jeder medizinische Eingriff und auch die Beschneidung eine Körperverletzung
b)es kann in fast jede Körperverletzung eingewilligt werden solange der Betroffene einwilligungsfähig ist
c)Säuglinge sind nicht einwilligungsfähig
d)Ist der Eingriff eindeutig zum wohle des Kindes können Eltern stellvertretend ihre Einwilligung erteilen
e)die Beschneidung ist nicht EINDEUTIG zum Wohle des Kindes
f)die Beschneidung verletzt das Recht des Kindes auf körperlcihe Unversehrtheit
g)die Beschneidung verletzt das Recht des Kindes auf Religionsfreiheit

Mich schockiert vor allem dass die Politik obwohl die rechliche und medizinische Lehrmeinung eher das Gegenteil nahelegt sich sofort auf die Seite der Glaubensgemeinschaften geschlagen hat - man könnte fast meinen dass kritische Stimmen ignoriert werden.

Die eigentliche Frage an Sie soll lauten:
angenommen ein österreichischer Bürger wird als Säugling aus religiösen Gründen beschnitten und meint als Erwachsener dass dadurch seine Rechte verletzt wurden - könnte er seine Eltern oder den durchführenden Arzt/religiösen Beschneider auf Schmerzensgeld klagen bzw. sogar wegen Misshandlung anzeigen?
Wie währe eine solche Klage zu bewerten?

Mir ist klar dass ich hier einen sehr theoretischen Fall konstruiere jedoch denke ich dass hier eindeutig Gewalt gegen Unmündige vorliegt - vergleibar währe es wohl auch einem Neugeborenen ein Kreuz auf die Stirn zu tätowieren - hätte man das mit mir gemacht würde ich eine Klage in erwägung ziehen.

mfg
Alex



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 02.08.2012, 19:18

Das Justizministerium hatte kürzlich zur Beschneidung bei Buben festgehalten, dass diese Frage in Österreich zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, "nach herrschender Lehre" aber straffrei sei.


Siehe auch folgende Pressemeldung:

[...] Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hielt in ihrem Schreiben unter Berufung auf Strafrechtsexperten fest, dass eine Beschneidung durch die Einwilligung der Eltern straffrei sei. Diese Einwilligung in eine Körperverletzung sei in Österreich strafrechtlich zulässig, wenn die Maßnahme im Kindeswohl gelegen sei – und in der österreichischen Literatur gebe es derzeit keine Hinweise, dass das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung gefährdet sei, so die Argumentation des Justizministeriums. Die rechtliche Situation unterscheide sich damit von jener in Deutschland, wo das Landgericht Köln vor Kurzem entschieden hat, dass die religiös motivierte Beschneidung eine Körperverletzung darstelle. [...]

Quelle: http://diepresse.com/home/recht/rechtal ... e/index.do

Das_Pseudonym
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Registriert: 29.02.2016, 20:39

Beitrag von Das_Pseudonym » 29.02.2016, 20:53

Ich hoffe das sich die meinungen ändern werden weil es ist ein dramatischer eingriff in den Menschlichen Körper.
Was ist wenn eine Religion fordert den Kind einen Finger ab zu schneiden oder anderes?
Wie sehen die Reaktionen aus wenn man schaut was bei anderen Naturvölker gang und gäbe ist?

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