Beschluß eines Gemeindeverbandes

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leonardo1970
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Beschluß eines Gemeindeverbandes

Beitrag von leonardo1970 » 23.03.2012, 20:43

Es haben sich mehrere Gemeinden zu einem Verband zusammengeschlossen. Bei einer Sitzung wurde gegen eine Sache beschlossen. Dieser Beschluß wurde in allen Gemeinde im Gemeinderat abgestimmt und gegen diese Sache gestimmt. Eine Gemeinde hat sich jetzt jedoch gegen diesen Beschluß verstoßen und für diese Sache eingesetzt. Das Projekt soll jetzt in dieser Gemeinde durchgesetzt werden.
Meine Frage lautet: Ist der gemeinsame Beschluß gegen die Sache bindend oder kann eine Gemeinde jetzt im Alleingang für diese Sache einsetzen und damit den gemeinsamen Beschluß außer Kraft setzen.



isidoro
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Gemeindeautonomie

Beitrag von isidoro » 24.03.2012, 11:06

Man muss zuerst den rechtlichen Rahmen des Gemeindeverbandes anschauen. Hat dieser Verband einen Öffentlich-Rechtlichen oder eine privatrechtlichen Rahmen, bzw. welche Grundlagen und welche Gesetze gelten für den Gemeindeverband. Weiters ist wichtig, ob für die Gültigkeit des Verbandsbeschlusses die Zustimmung der einzelnen Gemeinden notwendig ist oder war. Auch mus man wissen, im welchen Bundesland diese Gemeinde liegt (es gibt 9 verschiedene Gemeindeordnungen), die betroffenen Gemeinde muss man kennen weil es ca. 2000 Gemeinden in Österreich gibt und in jeder Gemeinde könnte diese Angelegenheit anders geregelt sein. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die Gemeinden mit einer Autonomie ausgestattet sind und der Verband nicht. Um die Frage nur annähernd beantworten zu können, haben sie sehr sehr viel zuwenig bekanntgegeben, bzw sind auch Vorfragen offen.

Hank
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Beitrag von Hank » 24.03.2012, 18:38

...ja, genau so sehe ich das auch - es kommt drauf an, um was es genau geht, ob es z.B. eigener oder übertragener Wirkungsbereich ist und vor allem was in der einschlägigen Satzung des Gemeindeverbandes steht, weil es gibt unterschiedliche Arten von Gemeindeverbänden, manche werden von Bund oder Land verordnet und das Land ist Aufsichtsbehörde der Gemeinden, d.h. die Landesregierung entscheidet über die aus der Zugehörigkeit zu einem Gemeindeverband sich ergebenden Streitigkeiten.

leonardo1970
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Beitrag von leonardo1970 » 10.04.2012, 14:44

Der Gemeindeverband dürfte eine lose Verbindung sein. Es ist eine Art Bürgermeistertreffen. Dabei werden diverse Ereignisse und andere Gemeindeproblematik besprochen und auch beschlossen. Diese Beschlüsse werden in den jeweiligen Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt und meist wird der Beschluss auch angenommen.
Ist jetzt so ein Beschluss rechtsgültig, wenn alle Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinden den Beschuss zugestimmt haben?

isidoro
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Wirtshaustisch

Beitrag von isidoro » 10.04.2012, 21:08

Wenn der Gemeindeverband eine lose Verbindung ist, dann haben alle Beschlüsse keine rechtliche Grundlage im Sinne der Gemeindeordnungen. D. h. man kann diese Beschlüsse bestenfalls auf die Tagesordnung bei der nächsten Faschingssitzung bringen. :lol: :lol: :lol:

leonardo1970
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Beitrag von leonardo1970 » 22.08.2012, 14:25

Fallen diese Beschlüsse unter Verträge im Sinne des ABGB?

Andreas Spitzwieser
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Gemeindeverband

Beitrag von Andreas Spitzwieser » 28.09.2012, 08:10

Gemeindeverbände besitzen - im Gegensatz zu Verwaltungsgemeinschaften - Rechtspersönlichkeit. Der mehrheitliche Beschluss des Verbandes ist daher rechtlich bindend, wobei sich Präsenz - und Konsensquorum aus der Satzung ergeben. Wenn eine Gemeinde nun aus der Reihe tanzt und - abweichend vom Verbandsbeschluss - eine eigene Vorgangsweise wählt, dann gilt die Bindungswirkung nur für diese Gemeinde, da diese ja für sich selbst weiterhin autonom ist.

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