Verschwiegenheitspflicht während Krankenhausaufenthalt

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LisaP
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Verschwiegenheitspflicht während Krankenhausaufenthalt

Beitrag von LisaP » 03.01.2012, 14:23

Ich war im Krankenhaus in September, 14 Tage wegen einer schweren OP und, siehe her, am 13 Tag hat mich unserer katholische Dorfpriester besucht! Es hat mich überrascht dass er überhaupt wüsste dass ich in KH war daher habe ich beim Bürgermeister nachgefragt und war entsetzt zu erfahren dass laut Meldegesetz den Priester informiert wird wenn ein Bürger im KH liegt! Stimmt das? Was ist mit Verschwiegenheitspflicht/ Datenschutz/ Privatsphäre? Ich bin nicht katholisch - meine Religion ist sogar in Österreich nicht anerkannt. Nichts für ungut aber ich finde das etwas fragwürdig - wer weiß ob er nicht am folgenden Sonntag laut für mich betet in der Kirche - dann weiß das ganze Dorf dass ich im KH bin! Privatsphäre weg! Kann mir hier jemand den Paragraphen aufzeigen oder bestätigen ob dies stimmt? Es beschäftigt mich schon länger - kurz gesagt, ich finde dies nicht in Ordnung! Danke für Antworten!



selina
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Beitrag von selina » 04.01.2012, 00:15

Hallo Lisa,

in unseren Breiten wird halt davon ausgegangen das ein einheimischer Patient röm.kath. zu sein hat.
Auch wenn du bei der Aufnahme im Krankenhaus nicht gefragt wurdest welcher Konfession du angehörst, wird im Zweifelsfall einfach das Kreuzchen bei RK gemacht.
=Lässliche Sünde einer Krankenschwester!
Ich selber habe mich auch schon vor einigen Jahrzehnten von der RK-Kirche verabschiedet, trotzdem stand bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt wieder ein Seeliger dieser Gemeinschaft vor meinem Bett.
Einziger Pluspunkt: 'Er ist wieder abgezogen ohne mir die letzte Ölung zu verpassen, nachdem ich ihm meinen Standpunkt darlegen konnte.'
Ich war ja noch nicht im Dellirium.
Rechtliche Handhabe hat man gegen die Allmacht Kirche nur, so lange man sich wehren kann. Dann nicht mehr.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 12.04.2012, 11:27

hallo Lisa, diese Bestimmung im Meldegesetz gibt es nicht. Hier ein Auszug aus dem Meldegesetz (unter nicht (nicht) zu melden sind:
• Meldepflicht und Ausnahmen von der Meldepflicht
§ 2. (1) Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
(2) Nicht zu melden sind :
.......
2.......die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind;

selina
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Beitrag von selina » 12.04.2012, 20:00

Hallo schanzenpeter,

es ist mir schon klar, dass es kein Gesetz gibt wonach man seine Religionszugehörigkeit (oder nicht) bei der Spitalsaufnahme bekannt geben muss.
Nur ist es in unserem KH und auch im nahe gelgenen LKH so, dass bei der Aufnahme ein Datenblatt erstellt wird.
Wenn der Patient nicht dazu in der Lage ist das selber auszufüllen wird es vom Personal erstellt.
Und dass bei einem geborenen Alpenländer dann einfach ein Kreuzerl bei rk gesetzt wird passiert halt.

Mir fällt nichts ein wie man sich da anders zur Wehr setzen könnte, als dem freundlichen Besucher in ebenso freundlichem, aber bestimmten Ton zu erklären, dass er auf der 'persönlichen Watchlist' steht - wenn man dazu in der Lage ist.
Man könnte natürlich bereits bei der Aufnahme vermerken lassen, dass der Besuch eines Geistlichen, einer bestimmten Religionsgemeinschaft, unerwünscht ist.
Aber ehrlich, bei der Aufnahme ins Spital hat fast jeder andere, größere Sorgen.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 13.04.2012, 00:20

hi Selina, dann habe ich missverstanden. Ich meinte, der Bürgemeister liegt falsch, wenn er behauptet, das Meldegesetz verlangt die Verständigung. Ums religiöse ging es mir nicht, das hat ja mit dem Meldegestz nichts zu tun.

selina
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Beitrag von selina » 14.04.2012, 20:01

Hallo Schanzenpeter,

bei meinen Postings bin ich auf den Eröffnungsbeitrag hinsichtlich:
'Bürgermeister informiert lt. Meldegesetz den Dorfpfarrer über die Spitalsaufnahme vermeintlicher Schützlinge'
gar nicht eingegangen.
Das fällt unter Stammtischjuristerei ....

Bei uns ist es so, dass der Dorfpfarrer einmal wöchentlich seine Krankenbesuche abstattet. Dabei wird er am Infoschalter des KH über die dort befindlichen Schäfchen informiert. Nirgends sonst bekommt der Pfarrer seine Informationen her.
Ob das rechtlich gedeckt ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht, vermute hier aber einen Graubereich.
Möglicherweise wollte der Bgm diese etwas schwammige Vorgehensweise des KH decken.

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