Bundespflegegesetz / Pflegestufen

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
Antworten
Paparazzi
Beiträge: 2
Registriert: 13.04.2011, 10:58

Bundespflegegesetz / Pflegestufen

Beitrag von Paparazzi » 13.04.2011, 11:09

ich habe da mal eine Frage zum Bundespflegegesetz und der Pflegestufe

im §4 des BPGG steht:

(1) Bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und auf Grund einer Querschnittlähmung, einer beidseitigen Beinamputation, einer genetischen Muskeldystrophie, einer Encephalitis disseminata oder einer infantilen Cerebralparese zur eigenständigen Lebensführung überwiegend auf den selbständigen Gebrauch eines Rollstuhles oder eines technisch adaptierten Rollstuhles angewiesen sind, ist mindestens ein Pflegebedarf entsprechend der Stufe 3 anzunehmen.


Ich selbst habe Pflegestufe 2 und bin dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen... so ist es auch in meinem Behindertenpass eingetragen...

ist dann bei mir eine Pflegestufe 3 anzuwenden, da man mich in der Pflegestufe Neu einschätzen möchte ... Zudem hat mir ein Vertrauter Arzt gesagt das die Behörden quasi intern angehalten sind Pflegestufen zurückzusetzen... ist das rechtlich machbar wenn ich wie oben beschrieben Rollstuhlfahrer bin ?

Würde mich auf Infos freuen
Danke
Herby



Hank
Beiträge: 1449
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 13.04.2011, 19:18

An allen Ecken und Enden im Staat ist Sparen angesagt - die Beamten müssen jeden Spielraum diesbezüglich ausnützen - früher zur Hochzeit der Sozialstaates hat man alle möglichen Zuschüsse und Beihilfen eingeführt und großzügig dotiert. Profitiert haben wie in vielen anderen Bereichen nicht hauptsächlich die Betroffenen, sondern die Bürokratie und Geschäftemacher.

Die Pflegestufen sind an sich nur ein Orientierungshilfsmittel, es kommt in puncto optimale Hilfe immer auf den ganz konkreten Einzelfall an, da darf man nicht auf Formalitäten beharren.

Hoffentlich zwingen diese Sparmaßnahmen die Gesellschaft zu einer sozialen Einstellung, die nicht hauptsächlich von Geld abhängig ist.

Das Internet und seine Foren können mithelfen, durch mehr Kommunikation zwischen allen Bevölkerungsgruppen, den Geldmangel mehr als wettzumachen.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)

isabella2
Beiträge: 3
Registriert: 15.04.2011, 15:57

Es wird gespart nur beim armen und kranken

Beitrag von isabella2 » 15.04.2011, 19:28

Selbstverständlich wehre in Ihren Fall empfehlenswert Stufe 3 zum ansuchen.Rechte sind sehr schwer zum Durzusätzen weil es keine Rechte gibt,nicht im Ihrem Fall (und nicht in vielen hunderte tausende anderen Fellen).Beim Untersuchungen sind Schikane angesagt durch "geschulte Ärzte" (die wiederum sind nur "Soldaten den Staates")Einstufung wird genau so intern ausgehandelt,es stimmt,man bekommt alles zum spüren, und man kann sich Alls kranker Mensch sehr schwer währen..Einzige und letzte Möglichkeit wehre dann klage einbringen beim Gericht (und das kostet viel zeit und viel nerven). Dass können Sie mir glauben.. :!: :(

MG
Beiträge: 1493
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 16.04.2011, 07:07

Die von Ihnen zitierte Bestimmung nennt bestimmte Gründe für das Erfordernis des Rollstuhls bei denen 'automatisch' 3 anzuwenden ist. Bei anderen Gründen muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Betreuungsaufwand erforderlich ist.

Paparazzi
Beiträge: 2
Registriert: 13.04.2011, 10:58

Beitrag von Paparazzi » 16.04.2011, 11:01

MG hat geschrieben:Die von Ihnen zitierte Bestimmung nennt bestimmte Gründe für das Erfordernis des Rollstuhls bei denen 'automatisch' 3 anzuwenden ist. Bei anderen Gründen muss im Einzelfall geprüft werden, welcher Betreuungsaufwand erforderlich ist.
Aber es ist ja klar das ich dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen bin , also denke ich sollte doch Pflegestufe 3 angewand werden ?

Hank
Beiträge: 1449
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.04.2011, 21:47

Das wär's, wenn wir hier im Forum darüber abstimmen könnten, welche Pflegestufe anzuwenden ist...

Jeder Fall muss aber sorgfältig und gewissenhaft geprüft werden, d.h. es kommt auf den konkreten Einzelfall an, und den kann man aus der Distanz unmöglich seriös überprüfen. Ich hoffe für Sie und für uns, dass unsere zuständigen Beamten mit menschenmöglicher Aufmerksamkeit bei der Sache sind.

Falls nicht, gibt es Beschwerderecht vor einem UVS (unabhängiger Verwaltungssenat), falls Ihr Fall bescheidmäßig erledigt wird, und sonst gibt es noch den Volksanwalt und politische Behindertenorganisationen. Schnell und bequem geht's dabei allerdings nur in den seltensten Fällen ab, aber die Bürokratie macht vor niemandem Halt.

LiGrü, Hank 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste