Landesrecht

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birgitp
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Landesrecht

Beitrag von birgitp » 03.04.2007, 18:05

Hallo



habe gerade einen Fall zu lösen zum thema Vorarlberger schischulgesetz, es geht um den § 11 (4)

jedenfalls muss ich ein rechtsgutachten erstellen, nur weiß ich nicht genau was man darunter versteht?



ich habe argumente der Landesregierung auf die ich antworten muss, dh die ich widerlegen muss, das habe ich bereits



nun soll ich erfolgschancen beurteilen, nur ich habe keine ahnung wo ich beschwerde erheben könnte?



antragsstellerin ist eine deutsche staatsbürgerin mit einer schischule in vorarlberg, bis jetzt hat sie die bewilligung für die schischule noch also fällt art 144 b-vg aus?



kann mir jemand weiterhelfen danke!










MEMIL
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Beitrag von MEMIL » 04.05.2007, 05:57

Erste Instanz ist die Landesschulbehörde. Dort kannst du sowohl Beschwerde als auch Berufung gegen Bescheide einbringen. Das Vorarlberger Schischulgesetz wurde teilweise (eben § 11) als rechtswidrig vom Verfassungsgerichthof erklärt. Ich sehe gute Chance dass eine deutsche Schilehrerin in Österreich ihren Beruf ohne Einschränkung ausüben kann. Wir Österreicher haben in vielen Gebieten des Rechts noch diese uralte „Mir-sind-mir-Mentalität“ aus der Monarchie, deswegen müssen wir (sprich: Landes- aber manchmal auch Bundesbehörden) von Verfassungs- Verwaltungs- und Europäischgerichtshöfen „geholfen“ werden.
Unter dieser Link war zuletzt einmal der Verfassungsgerichthof tätig. Vielleicht, wenn du den Text nicht zur Gänze kennst, kannst du ein wenig weiter kommen. Wie du siehst wurde der § 11, Abs bereits aufgehoben. Mehr kann ich, ohne die Äußerung der Behörde gelesen zu haben, nicht schreiben.

Link

Schönen Gruß nach Vorarlberg,
MEMIL
memil@gmx.net

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