Landesrecht
Verfasst: 03.04.2007, 18:05
Hallo
habe gerade einen Fall zu lösen zum thema Vorarlberger schischulgesetz, es geht um den § 11 (4)
jedenfalls muss ich ein rechtsgutachten erstellen, nur weiß ich nicht genau was man darunter versteht?
ich habe argumente der Landesregierung auf die ich antworten muss, dh die ich widerlegen muss, das habe ich bereits
nun soll ich erfolgschancen beurteilen, nur ich habe keine ahnung wo ich beschwerde erheben könnte?
antragsstellerin ist eine deutsche staatsbürgerin mit einer schischule in vorarlberg, bis jetzt hat sie die bewilligung für die schischule noch also fällt art 144 b-vg aus?
kann mir jemand weiterhelfen danke!
habe gerade einen Fall zu lösen zum thema Vorarlberger schischulgesetz, es geht um den § 11 (4)
jedenfalls muss ich ein rechtsgutachten erstellen, nur weiß ich nicht genau was man darunter versteht?
ich habe argumente der Landesregierung auf die ich antworten muss, dh die ich widerlegen muss, das habe ich bereits
nun soll ich erfolgschancen beurteilen, nur ich habe keine ahnung wo ich beschwerde erheben könnte?
antragsstellerin ist eine deutsche staatsbürgerin mit einer schischule in vorarlberg, bis jetzt hat sie die bewilligung für die schischule noch also fällt art 144 b-vg aus?
kann mir jemand weiterhelfen danke!