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Instanzentzug

Verfasst: 04.02.2007, 15:36
von domcadonna
Hi!



Kann mir jemand erklären, wie der Instanzentzug von Land und Bund aussieht!



danke!



lg

domcadonna

RE: Instanzentzug

Verfasst: 14.02.2007, 17:36
von MEMIL
Ojeeeee! Instanzenzug hat mit Land und Bund nichts direkt zu tun. Gerichte werden nicht nur nach Ländern sondern auch nach Bezirken und Kreisen strukturiert. Manche Gerichte sind einmalig und haben ihre Sitze in Wien (Verwaltungsgerichthof, Verfassungsgerichthof). Sie sind für manche Sachen die erste Instanz und für anderen Sachen sind sie zweite oder gar dritte Instanz. Das Oberste Gerichthof ist zum Beispiel immer Instanzgericht. Landesgerichte gibt es sowohl für Strafsachen als auch für Zivilsachen. Die zweite Instanz eines Bezirksgerichtes ist das diesbezügliche Landesgericht, es kann aber auch stattdessen ein Kreisgericht sein.

Die Struktur der Gerichte ist nicht geographisch oder politisch sondern aus rein praktischen Gründen aufgebaut.

Die Begriffe Land und Bund sind für die Bestimmung von Instanzen nicht maßgebend.

MEMIL


Instanzenzug

Verfasst: 05.07.2007, 21:17
von Sandra3
Bevor du dir den möglichen Instanzenzug überlegen kannst, musst du dir erst einmal überlegen, ob die Angelegenheit unmittelbare Bundesverwaltung, mittelbare Bundesverwaltung, Landesverwaltung oder gar im eigenen Wirkungsbereich einer Gemeinde liegt (siehe Kompetenzverteilung Art 10-15 B-VG).

Erst dann, kann über einen möglichen Instanzenzug gesprochen werden.

Mfg,