Lex starzinsky
RE: Lex starzinsky
Was meinst du mit (9)? Ist das ein Absatz oder Ziffer? Was ist dir daran unklar?
MEMIL
MEMIL
Gemeint ist damit Art 15 Abs 9 B-VG, der hier kompetenzrechtlich eine Sonderstellung einnimmt.
Gesetzgebung und Vollziehung in Zivilrechts- und auch Strafrechtssachen ist eine sog Art 10 - Materie, dh. sie fällt zur Gänze dem Bund zu.
Mit der „lex Starzynski“ dürfen die Länder auch Regelungen des Zivil- und Strafrechts dann treffen, wenn es mit der in ihre Hauptmaterie in einem unerlässlichen Zusammenhang steht. Ein Beispiel dafür sind zB Enteignungsregelung bzw Eigentumseingriffe generell, wie zB bei Raumordnungs- und Baurechtsgesetzen (vgl zB § 10 Abs 3 Vlbg RPG).
Gesetzgebung und Vollziehung in Zivilrechts- und auch Strafrechtssachen ist eine sog Art 10 - Materie, dh. sie fällt zur Gänze dem Bund zu.
Mit der „lex Starzynski“ dürfen die Länder auch Regelungen des Zivil- und Strafrechts dann treffen, wenn es mit der in ihre Hauptmaterie in einem unerlässlichen Zusammenhang steht. Ein Beispiel dafür sind zB Enteignungsregelung bzw Eigentumseingriffe generell, wie zB bei Raumordnungs- und Baurechtsgesetzen (vgl zB § 10 Abs 3 Vlbg RPG).
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