Lex starzinsky

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
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JUSLINE
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Lex starzinsky

Beitrag von JUSLINE » 18.10.2006, 11:43

Wer kann mir denn Sinn des Art 15(9) plausibel erklären?



MEMIL
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RE: Lex starzinsky

Beitrag von MEMIL » 05.12.2006, 07:11

Was meinst du mit (9)? Ist das ein Absatz oder Ziffer? Was ist dir daran unklar?

MEMIL


Manannan
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Beitrag von Manannan » 13.01.2015, 13:43

Gemeint ist damit Art 15 Abs 9 B-VG, der hier kompetenzrechtlich eine Sonderstellung einnimmt.
Gesetzgebung und Vollziehung in Zivilrechts- und auch Strafrechtssachen ist eine sog Art 10 - Materie, dh. sie fällt zur Gänze dem Bund zu.

Mit der „lex Starzynski“ dürfen die Länder auch Regelungen des Zivil- und Strafrechts dann treffen, wenn es mit der in ihre Hauptmaterie in einem unerlässlichen Zusammenhang steht. Ein Beispiel dafür sind zB Enteignungsregelung bzw Eigentumseingriffe generell, wie zB bei Raumordnungs- und Baurechtsgesetzen (vgl zB § 10 Abs 3 Vlbg RPG).

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