Rechte und Pflichten einer Körperschaft öffentlichen Rechts
Verfasst: 22.09.2005, 21:21
Als juristischer Laie kann ich leider anderenorts keine Lösung für meine Fragen finden. Ich hoffe hier auf viele Antworten ) es geht um folgendes:
1. Inwieweit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Betreiber eines Forums zu Service-Zwecken als Organ des Bundes anzusehen. Kann man ein solches Forum als hoheitliches Handeln der KöR betrachten?
2. Ist die KöR als Betreiber eines Service-Forums grundrechtsverpflichtet? Es geht v.a. um Meinungs- und Redefreiheit.
3. Inwieweit kann die KöR bei willkürlicher Löschung von Beiträgen und Sperrung von Usern auf das Hausrecht verweisen?
Ich danke für alle Antworten
mfG Balduin
1. Inwieweit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Betreiber eines Forums zu Service-Zwecken als Organ des Bundes anzusehen. Kann man ein solches Forum als hoheitliches Handeln der KöR betrachten?
2. Ist die KöR als Betreiber eines Service-Forums grundrechtsverpflichtet? Es geht v.a. um Meinungs- und Redefreiheit.
3. Inwieweit kann die KöR bei willkürlicher Löschung von Beiträgen und Sperrung von Usern auf das Hausrecht verweisen?
Ich danke für alle Antworten
mfG Balduin