Rechte und Pflichten einer Körperschaft öffentlichen Rechts

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JUSLINE
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Rechte und Pflichten einer Körperschaft öffentlichen Rechts

Beitrag von JUSLINE » 22.09.2005, 21:21

Als juristischer Laie kann ich leider anderenorts keine Lösung für meine Fragen finden. Ich hoffe hier auf viele Antworten :o) es geht um folgendes:



1. Inwieweit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Betreiber eines Forums zu Service-Zwecken als Organ des Bundes anzusehen. Kann man ein solches Forum als hoheitliches Handeln der KöR betrachten?



2. Ist die KöR als Betreiber eines Service-Forums grundrechtsverpflichtet? Es geht v.a. um Meinungs- und Redefreiheit.



3. Inwieweit kann die KöR bei willkürlicher Löschung von Beiträgen und Sperrung von Usern auf das Hausrecht verweisen?



Ich danke für alle Antworten

mfG Balduin




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JUSLINE
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RE: Rechte und Pflichten einer Körperschaft öffentlichen Rec

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2005, 21:03



1. Inwieweit ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Betreiber eines Forums zu Service-Zwecken als Organ des Bundes anzusehen. Kann man ein solches Forum als hoheitliches Handeln der KöR betrachten?



die frage ist zu allgemein, weil ein körperschaft öff. rechts nicht automatisch ein organ d. bundes sein muss. der betrieb eines solchen forums (auch wenn es v. bund betr. wird) ist kein hoheitliches handeln, weil hier keine hoheitsgewalt ausgeübt wird.



> 2. Ist die KöR als Betreiber eines Service-Forums grundrechtsverpflichtet? Es geht v.a. um Meinungs- und Redefreiheit.



nein, denn das gesetz wird der körperschaft sicher nicht vorschreiben, ein solches forum zu betreiben. das forum könnte genauso gut aufgelöst werden, wobei dann keiner mehr was zu sagen hätte - nicht mal die "genehmen" poster.



> 3. Inwieweit kann die KöR bei willkürlicher Löschung von Beiträgen und Sperrung von Usern auf das Hausrecht verweisen?



uneingeschränkt.

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