IVF-Fonds Gesetz
Verfasst: 15.10.2004, 16:34
Guten Tag!
Wir, Frau 42 und Mann 43 wünschen uns noch ein Kind, jedoch bin ich wegen Eileiterverschluß unfruchtbar.
Das IVF-Fonds Gesetz regelt die Mitfinanzierung von In-Vitro-Fertilisationen durch einen dafür angelegten und aus dem FLAF und der Krankenversicherung finanzierten Fonds.
Im §4 wird die Anspruchsberechtigung nach verschiedenen Kriterien definiert. Neben medizinischen Indikationen ist in (4) seltsamer weise auch ein Alterslimit definiert:
-----------------------------------------------------------
(4) Voraussetzung für den Anspruch auf Kostentragung nach § 2 Abs. 2 ist weiters, dass zum Zeitpunkt
des Beginns eines Versuchs einer In-vitro-Fertilisation
1. die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-----------------------------------------------------------
Dies bedeutet das eine IVF-Behandlung aufgrund der Kosten von ca. € 4.500 / Behandlung und der statistischen Notwendigkeit mehrerer Behandlungen (Erfolgsrate bei ansonsten gesunden Partnern ca. 15-25%) für den Großteil der durch das Alterslimit ausgeschlossenen Paare nicht finanzierbar ist.
Daher meine Frage: Ist dieses (reproduktionsmedizinisch nicht begründete) Alterslimit mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Warum können Frauen über 40 vom Gesetzgeber als nicht kinderwürdige Menschen zweiter Klasse behandelt werden?
Ich freue mich auf Antworten von kompetenten Personen.
lg, Katharina
Wir, Frau 42 und Mann 43 wünschen uns noch ein Kind, jedoch bin ich wegen Eileiterverschluß unfruchtbar.
Das IVF-Fonds Gesetz regelt die Mitfinanzierung von In-Vitro-Fertilisationen durch einen dafür angelegten und aus dem FLAF und der Krankenversicherung finanzierten Fonds.
Im §4 wird die Anspruchsberechtigung nach verschiedenen Kriterien definiert. Neben medizinischen Indikationen ist in (4) seltsamer weise auch ein Alterslimit definiert:
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(4) Voraussetzung für den Anspruch auf Kostentragung nach § 2 Abs. 2 ist weiters, dass zum Zeitpunkt
des Beginns eines Versuchs einer In-vitro-Fertilisation
1. die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
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Dies bedeutet das eine IVF-Behandlung aufgrund der Kosten von ca. € 4.500 / Behandlung und der statistischen Notwendigkeit mehrerer Behandlungen (Erfolgsrate bei ansonsten gesunden Partnern ca. 15-25%) für den Großteil der durch das Alterslimit ausgeschlossenen Paare nicht finanzierbar ist.
Daher meine Frage: Ist dieses (reproduktionsmedizinisch nicht begründete) Alterslimit mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar? Warum können Frauen über 40 vom Gesetzgeber als nicht kinderwürdige Menschen zweiter Klasse behandelt werden?
Ich freue mich auf Antworten von kompetenten Personen.
lg, Katharina