Tierhaltung in Amtsräumen

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JUSLINE
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Tierhaltung in Amtsräumen

Beitrag von JUSLINE » 24.08.2004, 08:25

Guten Morgen

Seit 26 Jahren bin ich als VB in einem österr.FA tätig. Aufgrund pers.Verhältnisse leide ich seit 4 Jahren an schwersten Depressionen, welche medikamentös sowie therapeutisch behandelt werden. Es wurde mir geraten, doch ein Haustier zuzulegen, um vl so eine Art Unterstützung im alltäglichen Leben zu erhalten. Seit mehr als 2 Jahren wurde mir von meinem Vorgesetzten erlaubt den Hund mit in das Amt zu nehmen.Der Hund ist inzwischen zum Liebling der ganzen Abteilung herangewachsen, und es gab bis dato keinerlei Probleme mit dem Hund.

Auch gab es seit Jahren andere Hunde in anderen Abteilungen, welche anstandlos geduldet wurden.

Diese sind jedoch nun nicht mehr in den Amtsräumen, da die *Herrchen* bereits in Pension gingen.

Nun legt sich jedoch der Vorstand des Amtes quer, mit der Begründung: Er sehe es wohl menschlich absolut ein, er sei auch absolut tierliebend, jedoch sehe er sich bereits dem amerikanischen System gegenüber, und jetzt bereits millionen Klagen entgegen, falls der Hund *mal jemand beissen würde*.

Da ich alleinstehend bin, keinerlei Verwandschaft mehr habe, und der Hund das alleinsein nicht gewöhnt ist (da ich ihn seit der 8. Lebenswoche im Büro mithabe) kann ich ihn nicht in der Wohnung alleine tagsüber lassen. Dies habe ich in letzter Zeit des öfteren versucht, und sofort eine schriftliche Beschwerde der Wohnungsgenossenschaft erhalten wegen Lärmbelästigung.

Weiters habe ich ärtzliche Atteste, welche Bescheinigen, dass der Hund aus therapeutischen Gründen wichtig für mich ist.

Ich habe auch die BegleithundePrüfung mit dem Hund abgelegt.

Weiters habe ich den Hund Haftpflichtversichert auf die Höhe von 1 mill. €, welche auch in den Amtsräumen des Finanzamtes haftet.

Meine Frage ist nun diese:

Habe ich eine Möglichkeit den Hund weiterhin in das Amt mitzunehmen?

Seit Jahren arbeite ich im Bereich des Parteienverkehres, und es gab bis jetzt keinerlei Beanstandungen. Der HUnd liegt sicherheitsverwahrt angeleint unter meinem Schreibtisch und ist nichtmal sichtbar zu erkennen.

In Zukunft habe ich keinen Parteienverkehr mehr, verfüge über ein Einzelzimmer, meine direkten Vorgesetzen sind weiterhin einverstanden und haben selbst schon versucht ein Wort einzulegen, jedoch bisher ohne Erfolg.

Meine Frage stellt sich auch dahingehend, warum es seit Jahren möglich ist den Hund mitzunehemn (obwohl die Leitung von Anfang an Bescheid wusste) auch während des Kundendienstes, andere Bedienstete in den vergangenen Jahren ebenfalls den Hund in die Amtsräume brachten, ich belegen kann dass der Hund ein Begleithund für mich ist, ich ihn aus therapeutischen Gründen habe, etc...

Ich wäre gezwungen den Hund einschläfern zu lassen, was für mich eine besondere Härte wäre.

Ausserdem ist mein Gedanke dieser, wenn ich blind wäre und einen Blindenhund benötigen würde, oder Rollstuhlfahrerin wäre, und somit auf einen Begleithund angewiesen wäre, bestünde dann auch die Möglichkeit diesen Hund nicht zu erlauben?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.






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JUSLINE
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RE: Tierhaltung in Amtsräumen

Beitrag von JUSLINE » 05.12.2004, 19:41

für verfassungsrechtliche argumente ist hier kein raum, da nicht erkennbar ist, in welchem verfassungsrechtlich geschützten recht eine verletzung stattfand.

MEMIL
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RE: Tierhaltung in Amtsräumen

Beitrag von MEMIL » 27.11.2005, 09:14

Eine heikle Situation, die mir an einem Geschehnis vor 20 Jahren erinnert, als ich Rechtpraktikant bei einem Gericht war, und gerade dem Gerichtsvorsteher zugewiesen wurde. Er war (er ist nun schon pensioniert) ein sehr erfahrener Jurist, und auch sehr hart, mit Bezug auf die amtliche Vorschriften. Damals war schon strikt verboten Hunde ins Gericht mitzunehmen (die Eingangstüre waren aber noch nicht so bewacht wie heute). Eines Tages ist eine Dame zu einem Beratungsgespräch beim Amtstag erschienen und sie ist vor dem Richter eine gute halbe Stunde gesessen gewesen. Es war Winter und sie wollte nicht und nicht ihren Mantel ablegen. Zum Schluss war dem kleinen Hund unter Ihrem Mantel wahrscheinlich zu warm und es gelang dem Zwerghund den Kopf zwischen zwei Knöpfen zu forcieren und nach Luft zu suchen. Der Richter war „not amused“ (nicht amüsiert) wie die englische Königin auf guten Englisch zu sagen pflegt, und er hat die Frau fast aus dem Zimmer komplimentiert, obwohl der Hund niemand beißen könnte, und die Frau betonte, dass die sie den Hund nicht allein lassen könnte.

Danach habe ich mit dem Richter darüber gesprochen und er hat mir auch gesagt, dass er nichts gegen Hund hatte, aber „Vorschrift ist Vorschrift“.

Lange Rede kurze Sinne, ich sehe hier nicht so schwarz für den Hund. Vielleicht kannst du den Hund mit jemand anderem tageweise lassen, damit er sich gewohnt weg zu sein. Wenn du in Zukunft ein eigenes Amtszimmer hast, kannst du vielleicht den Hund dorthin täglich verstecken. Das Problem ist ihn in das Gebäude zu bringen, wenn er nicht ein Miniaturhund ist.

Sonst kannst du ihn als Blindenhund dressieren lassen und dich als Orientierungsbedürftiger vom Arzt deklarieren lassen. Das heißt nicht, dass du Blind bist, sondern nur, dass du eine Sehbehinderung hast (wer hat nicht?) , die auch mit einem Blindenhund bekämpft werden kann. Das kostet sicher weniger als die nutzlose Versicherung.

Wie du siehst, die Situation ist klar: „Vurschrft ist Vurschrft“. Beim Gericht wirst du wahrscheinlich Schwierigkeit haben. Hier im Forum, wird man dir nur die „Säge im Brot“ anbieten können. :-)). Trotzdem wünsche ich dir alles Gute, ich bin auch Tierliebend.

MFG,

memil@gmx.net


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