Wir haben uns ein neues Schwimmbad gebaut auf unseren Grundstück (1500m2)neben unserem Wohnhaus.
Nun meine Frage, wie weit muß Ich das Schwimmbad absichern,
links und rechts von uns gibt es Nachbarn mit Kindern.
mfg moni
Schwimmbad
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RE: Schwimmbad
Dies ist kein Thema fuer die Rubrik "Verfassungsrecht".
Das Schwimmbad muessen Sie soweit absichern (z. B. durch Errichten eines Zaunes), dass ausgeschlossen ist, dass eine Person zu schaden kommt. Das Anbringen einer Tafel "Betreten verboten, Eltern haften fuer ihre Kinder" z. B. ist jedenfalls keine ausreichende Sicherungsmassnahme.
Das Schwimmbad muessen Sie soweit absichern (z. B. durch Errichten eines Zaunes), dass ausgeschlossen ist, dass eine Person zu schaden kommt. Das Anbringen einer Tafel "Betreten verboten, Eltern haften fuer ihre Kinder" z. B. ist jedenfalls keine ausreichende Sicherungsmassnahme.
RE: Schwimmbad
wobei die Tafel "Eltern haften für ihre Kinder " rechtlich völlig sinn- und belanglos ist. Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtpflicht und zwar unabhängig ob solche eine Tafel existiert oder nicht
Bernhard
*und es ist wirklich keine Verfassungsrechtsproblem*
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Bernhard
*und es ist wirklich keine Verfassungsrechtsproblem*
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
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Re: Schwimmbad
Sie haben sich jetzt nicht wirklich angemeldet um 14 Jahre nach dem Eingangsposting einen sinnfreien und unverständlichen Kommentar hier zu posten?
Re: Schwimmbad
zaun oder eine andere absperrung, sodass die kinder bzw auch andere menschen nicht einfach so rüber kommen können - auch von vorteil für euch
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