Gleichberechtigung

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Gleichberechtigung

Beitrag von JUSLINE » 27.03.2003, 10:57

Ich bin Polizeibeamter. Meine Frage bezieht sich auf die Haarlänge bei Polizeibeamten. Da seit einigen Jahren weibliche Polizeibeamtinnen ihren Dienst bei der Bundespolizei versehen, ergeht folgende Frage an Sie. Steht es auch mir zu meine Haarlänge selbst auszuwählen und nicht der Vorgesetzte. Natürlich gepflegt. Meine Haarlänge ist derzeit Schulterlang und bei nicht abschneiden wird mit diziplinären Schritten gedroht. Kann ich mich in diesem Fall auf die Gleichberechtigung berufen und das Abschneiden verweigern. Danke im vorraus.



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RE: Gleichberechtigung

Beitrag von JUSLINE » 28.03.2003, 11:40

Sie beziehen sich auf den gleich mehrfach im verfassungsrecht verankerten gleichheitsgrundsatz, der im wesentlichen aussagt, dass gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln ist. geschlechterbezogene regelungen sind nur dort zulässig, wo dies "sachlich gerechtfertigt" ist. die haarlänge grundsätzlich geschlechterspezifisch zu regeln erscheint nach heutigem gleichheitsverständnis angreifbar. wie allerdings die richter des verwaltungs- bzw. des verfassungsgerichtshofs das für den polizeidienst beurteilen würden kann ich Ihnen - mangels auffindbarer entscheidungen zum thema - nicht sagen, da die rechtsprechung zu gleichbehandlungsfällen naturgemäß sehr einzelfallbezogen ist. wenn Sie sich dazu entschließen sollten, die sache im rechtsweg ausjudizieren zu lassen, bräuchten Sie rechtsanwaltliche unterstützung. kontaktieren Sie aber evtl.auch gleichbehandlungsbeauftragte u. personalvertretung.

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RE: Gleichberechtigung

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 21:41

In Ihrem Fall greift ausschließlich das BDG 1979 und die dazu ergangenen Verordnungen etc. Da die Weisung Ihres oder des Vorgesetzten nicht rechtswidrig ist und weiters nicht gegen strafrechliche Normen verstößt ist sie zu befolgen. Sie braucht auch nicht schriftlich gegeben werden.



Ich würde mir die Nichtbefolgung der Weisung nicht antun, da Sie zu 90% keine Chance haben, ein diesbezügliches Verfahren nach §§ 109 BDG zu gewinnen.

Auch Frauen können/dürfen nach neuesten Erkenntnissen die Haare nicht lang tragen, da gem § 3 RLV zum SPG Eigen- sicherungsgründe möglicherweise dagegensprechen.

De facto ist für Frauen das Tragen von Ohrringen im Dienst ebenfalls nicht erlaubt, was nicht allgemein bekannt sein dürfte. Damit wäre der Gleichberechtigung genüge getan.


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