"öffentliche Agentien"
"öffentliche Agentien"
Ich wurde einmal gefragt, was denn unter den in Artikel 10 Abs.1 Z 8 B-VG angeführten "öffentlichen Agentien" zu verstehen ist. Da ich es selbst nicht beantworten kann, stelle ich die Frage gerne ins Forum.
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RE: "öffentliche Agentien"
Da ich den entsprechenden Artikel nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob die folgende Definition lt. Online-Brockhaus in diesem Zusammenhang passt.
Agens
Mehrzahl: Agentia, Agenzien; engl.: agent
Etym.: lat.
wirkendes Mittel, wirksames Prinzip; auch Krankheitserreger, krankheitserregender Stoff/Wirkung.
Agens
Mehrzahl: Agentia, Agenzien; engl.: agent
Etym.: lat.
wirkendes Mittel, wirksames Prinzip; auch Krankheitserreger, krankheitserregender Stoff/Wirkung.
RE: "öffentliche Agentien"
Ich fand doch noch unter http://members.aon.at/schiffahrt/histor ... orik1.html einen Hinweis, nachdem die DDSG zu Zeiten der Monarchie "Agentien" im Ausland unterhielt. Offenbar dürfte man damals darunter eine Art von Niederlassungen, Vertretungen oder Repräsentanzen verstanden haben.
RE: "öffentliche Agentien"
Agentien dürfte gleichbedeutend mit Agenturen sein - Vertretungen im In- und Ausland die nach heutiger Judikatur als öffentlich-rechtlich anzusehen sein dürften. Handelsniederlassungen etc.
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