"öffentliche Agentien"

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JUSLINE
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"öffentliche Agentien"

Beitrag von JUSLINE » 17.01.2003, 18:18

Ich wurde einmal gefragt, was denn unter den in Artikel 10 Abs.1 Z 8 B-VG angeführten "öffentlichen Agentien" zu verstehen ist. Da ich es selbst nicht beantworten kann, stelle ich die Frage gerne ins Forum.



DorisMihokovic
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RE: "öffentliche Agentien"

Beitrag von DorisMihokovic » 18.01.2003, 08:31

Da ich den entsprechenden Artikel nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob die folgende Definition lt. Online-Brockhaus in diesem Zusammenhang passt.



Agens

Mehrzahl: Agentia, Agenzien; engl.: agent

Etym.: lat.

wirkendes Mittel, wirksames Prinzip; auch Krankheitserreger, krankheitserregender Stoff/Wirkung.




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RE: "öffentliche Agentien"

Beitrag von JUSLINE » 18.01.2003, 22:55

Ich fand doch noch unter http://members.aon.at/schiffahrt/histor ... orik1.html einen Hinweis, nachdem die DDSG zu Zeiten der Monarchie "Agentien" im Ausland unterhielt. Offenbar dürfte man damals darunter eine Art von Niederlassungen, Vertretungen oder Repräsentanzen verstanden haben.

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RE: "öffentliche Agentien"

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 22:07

Agentien dürfte gleichbedeutend mit Agenturen sein - Vertretungen im In- und Ausland die nach heutiger Judikatur als öffentlich-rechtlich anzusehen sein dürften. Handelsniederlassungen etc.


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