Bund Partei vor dem VFGH

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Maddy:L
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Bund Partei vor dem VFGH

Beitrag von Maddy:L » 28.01.2022, 15:27

Ich befasse mich mit dem Erk des VfGH G 224/2021-29 betreffend § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG.(Parteiantrag auf Normenkontrolle)
In diesem Verfahren hat der Bund eine Stellungnahme abgegeben, weil er im Amtshaftungsverfahren vor dem Zivilgericht beklagte Partei war. Dadurch ist er bei einem Antrag nach Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG „beteiligte Partei“ im VfGH-Verfahren. Ich bräuchte die Vorschrift, aus der sich die Stellung des Bundes (nicht der BReg) als „beteiligte Partei“ im Verfahren vor dem VfGH ergibt.



MG
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Re: Bund Partei vor dem VFGH

Beitrag von MG » 28.01.2022, 17:32

Ich (weit davon entfernt, im Verfassungsrecht etc. firm zu sein!) würde meinen, dass hier § 63 VerfGG anzuwenden ist, Verfahren war ja eines gem. § 140 B-VG:

§ 63. (1) Der Präsident ordnet ohne Verzug die Verhandlung an. Zu dieser sind der Antragsteller und die zur Vertretung des angefochtenen Gesetzes berufene Regierung zu laden. Zur Vertretung eines angefochtenen Bundesgesetzes ist die Bundesregierung, eines angefochtenen Landesgesetzes die Landesregierung berufen. In den Fällen des Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. a und d B-VG sind auch die an der Rechtssache beteiligten Parteien zu laden.
(2) Zugleich mit der Anberaumung der Verhandlung wird die berufene Regierung aufgefordert, eine schriftliche Äußerung über den Gegenstand dem Verfassungsgerichtshof so rechtzeitig vorzulegen, dass die Äußerung spätestens eine Woche vor der Verhandlung dem Gerichtshof vorliegt.


Im Erkenntnis finden sich auch die Hinweise, dass die BundesReg. Äußerungen abgegeben hat (S 22, RZ 19 zB), eine Äußerung des "Bundes" (Finanzprokuratur?) habe ich nicht gefunden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Maddy:L
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Re: Bund Partei vor dem VFGH

Beitrag von Maddy:L » 28.01.2022, 19:21

Vielen, vielen Dank, das hilft mir sehr weiter. MfG

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