Bund Partei vor dem VFGH
Verfasst: 28.01.2022, 15:27
Ich befasse mich mit dem Erk des VfGH G 224/2021-29 betreffend § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG.(Parteiantrag auf Normenkontrolle)
In diesem Verfahren hat der Bund eine Stellungnahme abgegeben, weil er im Amtshaftungsverfahren vor dem Zivilgericht beklagte Partei war. Dadurch ist er bei einem Antrag nach Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG „beteiligte Partei“ im VfGH-Verfahren. Ich bräuchte die Vorschrift, aus der sich die Stellung des Bundes (nicht der BReg) als „beteiligte Partei“ im Verfahren vor dem VfGH ergibt.
In diesem Verfahren hat der Bund eine Stellungnahme abgegeben, weil er im Amtshaftungsverfahren vor dem Zivilgericht beklagte Partei war. Dadurch ist er bei einem Antrag nach Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG „beteiligte Partei“ im VfGH-Verfahren. Ich bräuchte die Vorschrift, aus der sich die Stellung des Bundes (nicht der BReg) als „beteiligte Partei“ im Verfahren vor dem VfGH ergibt.