Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

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FronTBlazze
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Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von FronTBlazze » 17.02.2021, 21:09

Hallo

Ich habe mich mit 2 Kollegen an einem Öffentlichen Ort getroffen. Plötzlich kam ein Streifenwagen und die Polizisten kamen auf uns zu. Ich habe natürlich gefragt warum wir aufgehalten werden, da sagte er Jemand hat angerufen und gesagt hier würde Cannabis konsumiert. So jetzt meine Frage:
Muss ich Kooperieren?
Darf man mich Durchsuchen?
Reicht ein Anruf aus damit man meine Freiheit einschränkt ?
Würde mich freuen wenn mir das jemand erklären kann und vielleicht sogar erklärt wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte.

mfg
Blazze



alles2
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von alles2 » 17.02.2021, 22:50

Wenn man verdächtigt wird, etwas verbrochen zu haben, und könnte die Person irgendwas bei sich haben, das es beweisen würde, darf eine Untersuchung nach § 111 Abs.1 StPO (Strafprozessordnung) vorgenommen werden. Wie bereits öfters erwähnt, sollte die Behörde jedem Verdacht nachgehen, da ihnen sonst die Unterlassung einer verpflichtenden Amtshandlung angelastet werden könnte.
Mitwirken muss man als Verdächtiger nicht. Macht es aber auch nicht immer besser, weil man sich damit noch verdächtigter machen könnte.

Wenn man ein reines Gewissen hat (und davon gehen ich mal aus), einfach die Prozedur über sich ergehen lassen. Wenn nix woar, schaut a nix ause!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dru5ki
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von dru5ki » 18.02.2021, 09:49

Steht ein konkreter Tatverdacht im Raum (z.B. glaubhaft von einem Zeugen beschuldigt) ist die Polizei erstmal verpflichtet, diesem Tatverdacht nachzugehen. In diesem Falle wird erstmal die Identität festgestellt werden. Stehen die Daten fest, kann eine behördeninterne Abfrage durchgeführt werden, in der unter Umständen auch hervorgehen kann, dass derjenige bereits polizeilich (konkret auch nach Suchtmittelmissbrauch) als Beschuldigter angefallen ist. Aufgrund der Angaben des Anrufers und dieser Tatsachen sollte der Durchsuchung nichts im Wege stehen.

Sollte die Person noch nicht angefallen sein, wären vorher die Angaben des Anrufers genau zu prüfen. Hat er es gesehen? Was hat er gesehen? Wie konkret sind die Vorwürfe? Falls diese glaubhaft sind, liegt der Verdacht vor und die Durchsuchung wäre rechtmäßig.
Sind die Angaben des Anrufers nur sehr vage, wird es schwierig. In diesem Fall müsste die Polizei den konkreten Tatverdacht schon begründen. Eventuell mit starkem Marihuana-Geruch, eventuell Auffindung von angerauchten Joints in unmittelbarer Nähe, etc.

Sollten die Voraussetzungen gegeben sein und eine Durchsuchung des bekleideten Körpers oder der mitgeführten Behältnisse durchführt werden, so ist man zur Mitwirkung angehalten. Allenfalls wäre Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. Macht aber weder dem "Beschuldigten" bzw. dem "Verdächtigen", noch dem Polizisten Spaß.
Höflich sein, sollte etwas unklar sein -> höflich nach dem Grund fragen und mitwirken. Dann ist der Spuk auch schnell wieder vorbei.

Sollte jemand der Meinung sein, dass die Amtshandlung nicht rechtmäßig war, so besteht die Möglichkeit einer Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzubringen. Dabei ist es nicht immer zwingend erforderlich eine Dienstnummer anzugeben (z.B. wenn man sich aufgrund der Einschüchterung nicht traut diese zu verlangen). Jeder Einsatz muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

FronTBlazze
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von FronTBlazze » 18.02.2021, 11:48

Zitiere:

Mitwirken muss man als Verdächtiger nicht. Macht es aber auch nicht immer besser, weil man sich damit noch verdächtigter machen könnte.

Wenn man ein reines Gewissen hat (und davon gehen ich mal aus), einfach die Prozedur über sich ergehen lassen. Wenn nix woar, schaut a nix ause!
[/quote]

Also wenn man nicht Mitwirken muss als Verdächtiger (egal ob man ein reines Gewissen hat oder nicht). Wie kann das die Situation Negative beeinflussen wenn man sich weigert. Müssen Polizisten sich nicht an die Gesetzte halten? Also wie kann das Verdächtig sein wenn man nicht Mitwirkt. Ich will dir nicht widersprechen doch ich will eigentlich nur wissen was die Gesetztes Lage dazu sagt.
Oder welches Gesetzt gibt einem Polizist die Berechtigung mich anzuhalten und zum durchsuchen? Finde ich komisch das nur weil Jemand anruft, dass ein Polizist mich durchsuchen kann. Und das noch auf Öffentlichen Boden.

FronTBlazze
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von FronTBlazze » 18.02.2021, 11:55

dru5ki hat geschrieben:
18.02.2021, 09:49
Steht ein konkreter Tatverdacht im Raum (z.B. glaubhaft von einem Zeugen beschuldigt) ist die Polizei erstmal verpflichtet, diesem Tatverdacht nachzugehen. In diesem Falle wird erstmal die Identität festgestellt werden. Stehen die Daten fest, kann eine behördeninterne Abfrage durchgeführt werden, in der unter Umständen auch hervorgehen kann, dass derjenige bereits polizeilich (konkret auch nach Suchtmittelmissbrauch) als Beschuldigter angefallen ist. Aufgrund der Angaben des Anrufers und dieser Tatsachen sollte der Durchsuchung nichts im Wege stehen.

Sollte die Person noch nicht angefallen sein, wären vorher die Angaben des Anrufers genau zu prüfen. Hat er es gesehen? Was hat er gesehen? Wie konkret sind die Vorwürfe? Falls diese glaubhaft sind, liegt der Verdacht vor und die Durchsuchung wäre rechtmäßig.
Sind die Angaben des Anrufers nur sehr vage, wird es schwierig. In diesem Fall müsste die Polizei den konkreten Tatverdacht schon begründen. Eventuell mit starkem Marihuana-Geruch, eventuell Auffindung von angerauchten Joints in unmittelbarer Nähe, etc.

Sollten die Voraussetzungen gegeben sein und eine Durchsuchung des bekleideten Körpers oder der mitgeführten Behältnisse durchführt werden, so ist man zur Mitwirkung angehalten. Allenfalls wäre Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. Macht aber weder dem "Beschuldigten" bzw. dem "Verdächtigen", noch dem Polizisten Spaß.
Höflich sein, sollte etwas unklar sein -> höflich nach dem Grund fragen und mitwirken. Dann ist der Spuk auch schnell wieder vorbei.

Sollte jemand der Meinung sein, dass die Amtshandlung nicht rechtmäßig war, so besteht die Möglichkeit einer Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzubringen. Dabei ist es nicht immer zwingend erforderlich eine Dienstnummer anzugeben (z.B. wenn man sich aufgrund der Einschüchterung nicht traut diese zu verlangen). Jeder Einsatz muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

Danke für deine ausführliche Antwort,

finde es tatsächlich Schade wie die Gesetzlage hier in Österreich ist. Habe eine Vergangenheit mit Cannabis gehabt und finde das eine Frechheit das die Polizei aus alten Geschichten sich ein Bild macht für die Gegenwart. Also wer 1 mal im Leben mit Cannabis erwisch wurde muss sein Leben lang bzw. solange bis man das Register löschen kann, damit leben das durch einen Anruf ich sofort durchsucht werde?

mfg
Blazze

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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von alles2 » 18.02.2021, 12:09

Die Gesetzeslage hatte ich Dir eigentlich schon präsentiert, wo das alles ausgeführt wird. Nur hast Du es nicht zitiert und vermutlich auch nicht durchgelesen. Es geht um § 111 Abs.1 StPO und dort wird auf § 119 bis 122 StPO verwiesen. Im Prinzip steht dort alles drin, was hier bereits in anderen Worten verfasst wurde. Auch dass die Amtshandlung dokumentiert werden muss. Ich werde mich jedenfalls nicht dazu erblöden lassen, die bestehenden Gesetzestexte in meine Worte wiederzugeben. Sondern erwarte mir ein gewisses selbständiges Studium von präsentierten Quellen.
Natürlich fühlt man sich von den Sicherheitsorganen angepisst und schikaniert, wenn die sich bewährter System bedienen. Aber versetze Dich mal in die Lage der anderen Seite. Ich denke, Du eher eine Mehrheit finden, die dieses Instrument begrüßt. Daher wird sich daran so schnell nichts ändern. Wenn man nicht auffällig wird und ohnehin nichts zu befürchten hat, kann einem das auch nichts anhaben.
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dru5ki
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von dru5ki » 01.03.2021, 21:33

alles2 hat geschrieben:
18.02.2021, 12:09
Ich werde mich jedenfalls nicht dazu erblöden lassen, die bestehenden Gesetzestexte in meine Worte wiederzugeben. Sondern erwarte mir ein gewisses selbständiges Studium von präsentierten Quellen.
Paragrafen zu lesen und zu verstehen sind halt immer noch zwei Paar Schuhe. 8)


Bezüglich "behördeninterner Abfragen" ein Auszug aus der Webseite des BMI:

Beim EKIS (= Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem) handelt es sich um eine Datenbank, in der
  • das Strafregister (Rechtsgrundlagen: Strafregistergesetz / Tilgungsgesetz)
  • die KFZ - Fahndungs- / Informationsdatei (Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 169 Abs. 2 Strafprozessordnung)
  • die Personenfahndungsdatei (Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 169 Abs. 1 Strafprozessordnung)
  • die Personeninformationsdatei (enthält sicherheitspolizeiliche, passrechtliche und waffenrechtlich relevante Informationen, Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizei-gesetz, § 22b Passgesetz sowie § 55 Waffengesetz)
  • die Sachenfahndungsdatei (Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 169 Abs. 2 Strafprozessordnung, § 22b Passgesetz)
  • die Kulturgutfahndungsdatei (Rechtsgrundlagen: §§ 53 Abs. 1 Z 5, 53a Abs. 1 und 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 169 Abs. 2 Strafprozessordnung)
  • der Kriminalpolizeiliche Aktenindex (enthält Informationen über die wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen, von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung an die Staatsanwaltschaften erstatteten Abschlussberichte der Kriminalpolizei, Rechtsgrundlagen: § 57 Sicherheitspolizeigesetz iVm § 100 Abs. 2 Z 4 Strafprozessordnung)
  • die Erkennungsdienstliche Evidenz samt AFIS (= automationsunterstütztes Fingerab-drucksystem) und die DNA-Datenbank (Rechtsgrundlagen: § 75 Sicherheitspolizeigesetz)

dru5ki
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Re: Durchsuchung wegen Verdacht auf besitz von Cannabis

Beitrag von dru5ki » 01.03.2021, 21:54

FronTBlazze hat geschrieben:
18.02.2021, 11:48
Also wenn man nicht Mitwirken muss als Verdächtiger (egal ob man ein reines Gewissen hat oder nicht). Wie kann das die Situation Negative beeinflussen wenn man sich weigert. Müssen Polizisten sich nicht an die Gesetzte halten? Also wie kann das Verdächtig sein wenn man nicht Mitwirkt. Ich will dir nicht widersprechen doch ich will eigentlich nur wissen was die Gesetztes Lage dazu sagt.
Ob jemand an der Amtshandlung mitwirkt oder nicht, ändert an den gesetzlichen Voraussetzungen einer etwaigen Durchsuchung doch nichts. Durch das Mitwirken wird die Amtshandlung lediglich angenehmer für alle Beteiligten und ist auch schneller vorbei. Im Falle der Verhältnismäßigkeit dürfen die Durchsuchungen auch mit Zwang durchgeführt werden.

Und selbstverständlich müssen sich Polizisten an Gesetze halten. Mehr noch, werden sie bei Gesetzesbruch doppelt bestraft und die Strafandrohungen können sich im Falle einer strafbaren Handlung unter Ausübung des Amts erhöhen. Von schwerwiegenden dienstrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen. Ich kenne einige Polizisten, aber niemand von denen würde seinen Job riskieren, nur um jemanden grundlos zu durchsuchen...
FronTBlazze hat geschrieben:
18.02.2021, 11:48
Oder welches Gesetzt gibt einem Polizist die Berechtigung mich anzuhalten und zum durchsuchen? Finde ich komisch das nur weil Jemand anruft, dass ein Polizist mich durchsuchen kann. Und das noch auf Öffentlichen Boden.
Es gibt eine ganze Menge Gesetze, die einem Polizisten freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Durchsuchungen ermöglichen. Alle hier aufzuzählen würde den Rahmen sprengen. Zu Deinem konkreten Fall wurde bereits alles geschildert.

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