Anwalt zu Gerichtstermin?

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onuris106
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Anwalt zu Gerichtstermin?

Beitrag von onuris106 » 22.01.2021, 19:42

Habe Klage gegen den Bescheid der Pensionsversicherung eingereicht und heute einen Termin bekommen. Es steht, dass ich mich selbst vertreten kann, aber wäre ein Anwalt sinnvoll? Zum einen die Kosten, soll auch "kostenlose" geben, jedoch habe ich mit denen schlechte Erfahrungen gemacht.



alles2
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Re: Anwalt zu Gerichtstermin?

Beitrag von alles2 » 23.01.2021, 03:35

Ist schwer zusagen, weil die Ausgangsposition unklar ist. Hat man erstmal einen ablehnenden Bescheid von der PVA bekommen, kann es nie schaden, die AK aufzusuchen:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/klagsmuster/Klagsmuster_in_Rehabilitations-_-_Pensionsverfahren.html

Nachdem Du den Alleingang gewagt haben könntest und Du wohl einen Termin vor dem Arbeits- und Sozialgericht hast, ist die Frage, was Du Dir erhoffst, wie Du Deine Chancen siehst und was in dem Bescheid drinsteht. Aber wurdest Du schon zu einer Untersuchung bei einem gerichtlichen Sachverständigen des entsprechenden Fachgebietes geladen und wurde ein Gutachten erstellt? So wie ich es kenne wird erst danach eine mündliche Verhandlung durchgeführt!

Warst Du noch bei keinem gerichtlich bestellten Gutachter und gibt es an der Entscheidung nichts zu rütteln, hilft auch ein Anwalt nichts. Hast Du Widersprüchliches geortet und kannst Du Dich selbst gut genug verteidigen, könnte es auf die Bestellung eines Sachverständigengutachten hinauslaufen. Bist Du mit der Situation überfordert oder hast das Gefühl, den Richter nicht auf Deiner Seite zu haben bzw. ist das Gespräch mit dem wirklich berufskundlichen Gutachter alles andere als erfreulich verlaufen, könntest Du spätestens dann einen Anwalt beiziehen. Im Idealfall könnte ein gegen Dich ausgefallenes Gutachten n der Luft zerrissen werden, was nur den allerwenigstens Anwälten gelingen könnte. Du kannst übrigens jederzeit einen Anwalt bemühen, auch mitten im Verfahren oder nur für die Berufungsabfassung und -einbringung an das Oberlandesgericht oder gar die Revision an den OGH.
Dann ist auch die Frage, ob es um "a große G'schicht" geht. Denn könnte der Ausgang des Verfahrens folgenreich für Dein Leben sein, ist ein Anwalt lieber früher als zu spät einzubeziehen. Die Verhältnismäßigkeit ist eben nicht außer Acht zu lassen. Ansonsten ist so ein Prozess nach dem ASGG (Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz) ein Selbstläufer. Denn grundsätzlich vertrauen die Richter auf irgendwelche Atteste, Befunde oder Gutachten der "Doktoren", weswegen man selbst kaum noch was ausrichten kann.

Überlege es Dir mit dem Anwalt gut. Denn geht die Klage verloren, kannst Du es frühestens nach 18 Monaten wieder probieren (§ 362 Abs.2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Ziehst Du die Klage zurück, wären es 12 Monate (§ 362 Abs.3 ASVG). Diese Sperrfristen gelten freilich nicht, wenn sich der Zustand wesentlich verändert hat. Solltest Du Dir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten können, aber unentgeltlich einen haben wollen, versuche es mal mit einem Antrag auf Verfahrenshilfenach § 39 Abs.5 ASGG. Sollte das ablehnend ausfallen, könnte auch an ein Behindertenverband herangetreten werden, die einem u.U. jemanden zur Seite stellen oder empfehlen können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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