Regierungsprogramm 2020 einklagbar

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dietmar ehrensperger
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Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von dietmar ehrensperger » 06.12.2020, 12:45

Ich beziehe mich auf einige Punkte im regierungsprogramm. Da ich einige persönliche Entscheidungen von der Umsetzung des Regierungsprogramm abhängig mache, ist nun meine Frage: kann ich die Umsetzung einklagen und evtl. Haftungsklagen einbringen. Danke für die Antwort.



alles2
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von alles2 » 06.12.2020, 14:05

Die von der Regierung beschlossenen Rechte (sofern nicht verfassungsrechtlich angefochten) gelten für alle. Man kann nicht etwas einklagen, was durch das Gesetz gedeckt ist. Kann aber gut sein, dass ich Dein Anliegen nicht richtig verstehe. Ansonsten fällt mir das hier ein:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16523
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dietmar ehrensperger
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von dietmar ehrensperger » 08.12.2020, 00:09

Unter Punkt 2 im regierungsprogramm steht:

Steuerreform & Entlastung Steuerentlastung •
KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen •
Genau diese KESt-Befreiung möchte ich einfordern.

alles2
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von alles2 » 08.12.2020, 03:33

Achso, Du willst etwas einklagen, was lediglich angekündigt wurde.
Ich darf vielleicht der Vollständigkeit erwähnen, dass es sich um das Regierungsprogramm 2020-2024 der aktuellen Koalition handelt, welches Anfang des Jahres noch vor der Pandemie publik gemacht wurde. Ich denke, mehr braucht man dazu nicht sagen. Auch meine Pläne wurden heuer über den Haufen geworfen. Und wem juckt's? Richtig, dem Virus nicht die Bohne.
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dietmar ehrensperger
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von dietmar ehrensperger » 08.12.2020, 17:52

Danke für die Antwort. So ganz befriedigend ist das nicht. Denn die Erhöhung der Nova ist ja auch Recht flott gegangen

schanzenpeter
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von schanzenpeter » 09.12.2020, 11:33

Die Regierung kann bekanntgeben, dass sie beabsichtigt, in ihrer Periode eine bestimmte Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Da kann man nichts einklagen. Beschließen müssen das Gessetz dann die Abgeordnetenn zum Nationalrat und der Budesrat, die sogar eine Abänderung verlangen können. Wie lange das dauert, steht in den Sternen. Sollte zwischenzeitlich eine andere Regierung kommen, kann diese das Projekt sogar verwerfen. Sollte ein derartiges Gesetz in kraft treten, kann man die Einhalten einklagen. Laienhaft erklärt.

dietmar ehrensperger
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Re: Regierungsprogramm 2020 einklagbar

Beitrag von dietmar ehrensperger » 10.12.2020, 20:14

Danke

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