Voraussetzungen,und Vorgehensweise zum einreichen,einer Normenkontrolle?

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alles2
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Re: Voraussetzungen,und Vorgehensweise zum einreichen,einer Normenkontrolle?

Beitrag von alles2 » 22.10.2020, 01:37

Auch wenn Du Dich in Deinem subjektiven Recht verletzt fühlst, kannst Du einen Individualantrag nach Art.140 Abs.1 letzter Satz B-VG iVm § 62 VfGG beim VfGH einreichen lassen.

Durch das VfGH kann ein Gesetz aufgehoben und im Parlament neu geschaffen werden.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Voraussetzungen,und Vorgehensweise zum einreichen,einer Normenkontrolle?

Beitrag von alles2 » 23.10.2020, 03:30

Laut § 17 Abs.3 VfGG gibt es nur wenige Ausnahmen, die keiner Anwaltspflicht unterliegen. Deine Sache fällt unter § 17 Abs.2 VfGG, da es sich um einen Direktantrag auf Verordnungsprüfung (§ 57 und 57a VfGG) oder Gesetzesprüfung (§ 62 und 62a VfGG) handelt.

Eine Möglichkeit wäre, diese Sache anzugehen, dass Du einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellst:
...bei sozialer Bedürftigkeit kann man einen Antrag auf Verfahrenshilfe einreichen:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/verfahrenshilfe/VH-Formular-2018.pdf
Dort hast Du die Möglichkeit, den ganzen Sachverhalt so zu erläutern, wie es in dem Individualantrag auch machen würdest. Als Rückmeldung bekommt man dann eine erste Einschätzung, ob die Sache aussichtsreich ist. Ist es nicht, wäre ein Wahlanwalt beizuziehen. Ansonsten wird Dein Antrag bewilligt. Diese begründete Einschätzung könnte Dir bei der Entscheidung helfen, ob es die 240 Euro wert sind. Falls ja und gehört man zu den ganz Mutigen, die es trotzdem ohne Anwalt probieren, gilt es § 17a VfGG zu beachten.
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alles2
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Re: Voraussetzungen,und Vorgehensweise zum einreichen,einer Normenkontrolle?

Beitrag von alles2 » 24.10.2020, 04:16

Also wenn ich eine Überweisung tätige und bevor ich zum Abschluss die TAN eingebe, werde ich sehr wohl daran erinnert, die Angaben zu überprüfen.
Ich würde die Schuld nicht so sehr Deiner Hausbank, als vielmehr der Empfängerbank geben. Ich mir passieren gerne mal Fehler und da hängt es ganz von der Empfängerbank ab, ob die eine Transaktion als eindeutig einstuft oder eben nicht. Die einen nehmen es genau und blockieren die Transaktion. Andere eher weniger und winken es durch. Das ist einfach so :!:
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