gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

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alles2
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von alles2 » 15.10.2020, 01:12

Deine erste Frage im Beitrag würde ich (andere könnten es differenziert sehen) in Anlehnung von § 16 ABGB mit JA beantworten.

Für Schadensersatzansprüche sind es üblicherweise die so oft bemühten 3 Jahre (kurze Verjährungsfrist).
Da die Frage rund um das Thema immer wieder kommt, hier eine gute Übersicht:

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/V/Seite.991339.html

Sich über den damaligen Vorfall heute noch einen Kopf zu machen, zahlt sich meiner Meinung nicht aus, wenn Du seinen Namen nicht kennst, Du Dich in Deinem Besitz nicht gestört gefühlt hast, in den Aufnahmen keine Person identifizierbar ist, es über 3 Jahre zurück liegt und und und. Wenn man schon über Google Street View (oder wie das Zeug heißt) viele private Objekte gut einsehen kann, sehe ich da aktuell wenig Handhabe. Beim nächsten Mal einfach um die Beseitigung des Bildes und das Unterlassen seines Verhaltens bestimmt bitten, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden könnten.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.10.2020, 23:02

:wink: Was ist mit der Panoramafreiheit?

Beispiel die Stadt Wien hat sowas auch veröffentlicht: https://www.wien.gv.at/stadtplan/grafik.aspx?lang=de-AT&bookmark=hOyPRjMNGkbHoldDgA7EQkFqxplqHrlub-arHYOor

alles2
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 01:30

Die Panoramafreiheit greift nicht bei Luftaufnahmen, um die es hier geht. Das fängt schon an, sobald man Hilfsmittel wie Leiter benutzt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.10.2020, 14:54

Die Panoramafreiheit greift nicht bei Luftaufnahmen
Weil?

alles2
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 15:29

sich die Panoramafreiheit in erster Linie mit Aufnahmen von "Bauwerken" von öffentlichen Verkehrswegen aus befasst. Für Luftaufnahmen können teils überschneidende, teils abweichende Regelungen gelten. Daher sind es meiner Meinung nach zwei paar Schuhe!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.10.2020, 15:44

Ich erinnere mich gelesen zu haben das anders als in Deutschland die Panoramafreiheit auch dann gillt wenn man über, unter den Strassen niveau ist. Da gab es mal einen fall wo jemand von gegenüber des Hundertwasserhaus dieses Fotografierte und Ich glaube es kam vor Gericht und das stellte fest das man (Ich behaupte einmal mit Einwilligung des Grundstückseigentümer von dort wo man das Bild macht) auch von anderen Gründstücken die über Strassenniveau eines machen kann.
Daher behaupte Ich einmal das es unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und bei einer "geringen" Auflösung wie es zb. bei der Stadt Wien ist auch Luftaufnahmen machen kann.

alles2
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von alles2 » 18.10.2020, 16:04

Ok, dann dürfte jemand nicht wirklich verstanden haben, warum die Panoramafreiheit - auch Straßenbildfreiheit genannt - eingeführt wurde. Ich will mal nicht so sein, weil es noch einen leichten Bezug zum Thread gibt:
Jedermann darf auf der Straße Fotos machen, ohne den Architekten, Baumeister oder den Hauseigentümer zu fragen. Es wird damit dem Interesse der Allgemeinheit an der Freiheit des Straßenbildes Rechnung getragen. Es ist nur konsequent, Werke, die sich im öffentlichen Raum befinden, also der Allgemeinheit gewidmet sind und von jedermann ungehindert betrachtet werden können, einer freien Werknutzung zugänglich zu machen. Sie stellen gewissermaßen Gemeingut dar. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Verwertungsbefugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Hier der ganze Artikel:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/berufsfotografen/Panoramafreiheit.html

Ich hoffe, dass wir uns zumindest darüber einig sind, dass eine Straße nicht in der Luft asphaltiert wird. Ob es in Deutschland anders sein könnte, lasse ich mal offen, wobei ich es mir nicht vorstellen kann und mich an dieser Stelle auch nicht interessiert.
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alles2
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von alles2 » 19.10.2020, 10:38

Bei der Panoramafreiheit handelt es sich meines Wissens nicht um einen gesetzlichen Begriff, sondern vielmehr um eine Bezeichnung für einen Teil des Urheberrechtsgesetz. Daher könnte man geneigt sein zu behaupten, dass diese Freiheit fast so alt ist wie das Gesetz selbst, weil es das schon seit eh und je gab.
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schanzenpeter
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Re: gibt es eine Verjährung,bzw Schadenensersatz gibt es bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Beitrag von schanzenpeter » 19.10.2020, 14:11

Habe zu diesem Thema eine interessante Seite gefunden:
https://blog.austria-insiderinfo.com/fotografie/was-ist-panoramafreiheit/

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