Gedankenexperiment zu "Das Recht geht vom Volk aus"
Verfasst: 15.06.2020, 16:54
Werte Forumsmitglieder!
Ich würde gerne wissen, was ihr von folgendem Gedankenexperiment denkt. Es fängt mit Artikel 1 des B-VGs an: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Ich habe mir die Frage gestellt, inwiefern das Recht tatsächlich vom Volk ausgeht. Wir wählen Parteien zum Nationalrat, allerdings sind wir de facto dazu gezwungen - vorausgesetzt, wir wollen eine gültige Stimme abgeben - eine der zur Wahl antretenden Parteien zu wählen. Laut der Nationalrats-Wahlordnung, ein Bundesgesetz, setzt sich der Nationalrat nur aus gültigen Stimmen zusammen.
Gehen wir jetzt von folgender theoretischen Situation aus: Es würden nur Parteien antreten, die von der Mehrheit der Bevölkerung - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewählt würden. Der Nationalrat würde sich dann aus den Stimmen einer Minderheit konstituieren. Kann man hier noch behaupten, dass das Recht vom Volk aus geht?
Jetzt könnte man sagen: Ja, denn das Volk weiß, dass sich der Nationalrat eben nur aus gültigen Stimmen zusammensetzt. Aber geht in diesem Fall das Recht wirklich noch vom Volk aus, oder wäre es doch nicht zutreffender zu sagen, dass das Recht eigentlich vom Nationalrat bzw. von der Minderheit, aus dessen Stimmen sich dieses zusammengesetzt hat, ausgeht, und das Volk dieses Recht durch Wahl lediglich bestätigt hat, ohne aber, dass es von ihm ausgeht? (und es zusätzlich dazu dieses Recht nicht nicht-bestätigen kann, wenn der Nationalrat sich eben durch die Stimmen einer Minderheit zusammensetzt).
"Das Recht geht vom Volk aus" impliziert und setzt für mich irgendwo eine gewisse Freiheit voraus. Wenn etwas von mir "ausgeht", heißt das für mich, dass ich der Ursprung, die Quelle dessen bin. Umgekehrt kann ich aber etwas legitimieren, das nicht unbedingt von mir ausgeht.
Ich habe mich daher gefragt, ob diese Regelung nicht womöglich verfassungswidrig wäre. Das Bundesgesetz zur Nationalrats-Wahlordnung ist ja ein Bundesgesetz, und so darf es dem Bundes-Verfassungsgesetz ja, zumindest soweit ich verstanden habe, nicht widersprechen.
Ich in da bei weitem kein Experte, und bin sicher, dass das Ganze in sich irgendwo eine geschlossene, logische Konstruktion ergibt. Ich habe mich nur gewundert, da ich gehört habe, dass auch "illegale" Gesetze bestehen können, bis sie wieder aufgehoben werden - was bedeuten würde, dass womöglich jede Menge rechtswidriger Normen tatsächlich bestehen, nur weil, sagen wir, niemand ein Verfahren o.Ä. angegangen ist.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Beste Grüße,
Juser
Ich würde gerne wissen, was ihr von folgendem Gedankenexperiment denkt. Es fängt mit Artikel 1 des B-VGs an: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Ich habe mir die Frage gestellt, inwiefern das Recht tatsächlich vom Volk ausgeht. Wir wählen Parteien zum Nationalrat, allerdings sind wir de facto dazu gezwungen - vorausgesetzt, wir wollen eine gültige Stimme abgeben - eine der zur Wahl antretenden Parteien zu wählen. Laut der Nationalrats-Wahlordnung, ein Bundesgesetz, setzt sich der Nationalrat nur aus gültigen Stimmen zusammen.
Gehen wir jetzt von folgender theoretischen Situation aus: Es würden nur Parteien antreten, die von der Mehrheit der Bevölkerung - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewählt würden. Der Nationalrat würde sich dann aus den Stimmen einer Minderheit konstituieren. Kann man hier noch behaupten, dass das Recht vom Volk aus geht?
Jetzt könnte man sagen: Ja, denn das Volk weiß, dass sich der Nationalrat eben nur aus gültigen Stimmen zusammensetzt. Aber geht in diesem Fall das Recht wirklich noch vom Volk aus, oder wäre es doch nicht zutreffender zu sagen, dass das Recht eigentlich vom Nationalrat bzw. von der Minderheit, aus dessen Stimmen sich dieses zusammengesetzt hat, ausgeht, und das Volk dieses Recht durch Wahl lediglich bestätigt hat, ohne aber, dass es von ihm ausgeht? (und es zusätzlich dazu dieses Recht nicht nicht-bestätigen kann, wenn der Nationalrat sich eben durch die Stimmen einer Minderheit zusammensetzt).
"Das Recht geht vom Volk aus" impliziert und setzt für mich irgendwo eine gewisse Freiheit voraus. Wenn etwas von mir "ausgeht", heißt das für mich, dass ich der Ursprung, die Quelle dessen bin. Umgekehrt kann ich aber etwas legitimieren, das nicht unbedingt von mir ausgeht.
Ich habe mich daher gefragt, ob diese Regelung nicht womöglich verfassungswidrig wäre. Das Bundesgesetz zur Nationalrats-Wahlordnung ist ja ein Bundesgesetz, und so darf es dem Bundes-Verfassungsgesetz ja, zumindest soweit ich verstanden habe, nicht widersprechen.
Ich in da bei weitem kein Experte, und bin sicher, dass das Ganze in sich irgendwo eine geschlossene, logische Konstruktion ergibt. Ich habe mich nur gewundert, da ich gehört habe, dass auch "illegale" Gesetze bestehen können, bis sie wieder aufgehoben werden - was bedeuten würde, dass womöglich jede Menge rechtswidriger Normen tatsächlich bestehen, nur weil, sagen wir, niemand ein Verfahren o.Ä. angegangen ist.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Beste Grüße,
Juser