Gedankenexperiment zu "Das Recht geht vom Volk aus"

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Juser
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Gedankenexperiment zu "Das Recht geht vom Volk aus"

Beitrag von Juser » 15.06.2020, 16:54

Werte Forumsmitglieder!

Ich würde gerne wissen, was ihr von folgendem Gedankenexperiment denkt. Es fängt mit Artikel 1 des B-VGs an: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Ich habe mir die Frage gestellt, inwiefern das Recht tatsächlich vom Volk ausgeht. Wir wählen Parteien zum Nationalrat, allerdings sind wir de facto dazu gezwungen - vorausgesetzt, wir wollen eine gültige Stimme abgeben - eine der zur Wahl antretenden Parteien zu wählen. Laut der Nationalrats-Wahlordnung, ein Bundesgesetz, setzt sich der Nationalrat nur aus gültigen Stimmen zusammen.

Gehen wir jetzt von folgender theoretischen Situation aus: Es würden nur Parteien antreten, die von der Mehrheit der Bevölkerung - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewählt würden. Der Nationalrat würde sich dann aus den Stimmen einer Minderheit konstituieren. Kann man hier noch behaupten, dass das Recht vom Volk aus geht?

Jetzt könnte man sagen: Ja, denn das Volk weiß, dass sich der Nationalrat eben nur aus gültigen Stimmen zusammensetzt. Aber geht in diesem Fall das Recht wirklich noch vom Volk aus, oder wäre es doch nicht zutreffender zu sagen, dass das Recht eigentlich vom Nationalrat bzw. von der Minderheit, aus dessen Stimmen sich dieses zusammengesetzt hat, ausgeht, und das Volk dieses Recht durch Wahl lediglich bestätigt hat, ohne aber, dass es von ihm ausgeht? (und es zusätzlich dazu dieses Recht nicht nicht-bestätigen kann, wenn der Nationalrat sich eben durch die Stimmen einer Minderheit zusammensetzt).

"Das Recht geht vom Volk aus" impliziert und setzt für mich irgendwo eine gewisse Freiheit voraus. Wenn etwas von mir "ausgeht", heißt das für mich, dass ich der Ursprung, die Quelle dessen bin. Umgekehrt kann ich aber etwas legitimieren, das nicht unbedingt von mir ausgeht.

Ich habe mich daher gefragt, ob diese Regelung nicht womöglich verfassungswidrig wäre. Das Bundesgesetz zur Nationalrats-Wahlordnung ist ja ein Bundesgesetz, und so darf es dem Bundes-Verfassungsgesetz ja, zumindest soweit ich verstanden habe, nicht widersprechen.

Ich in da bei weitem kein Experte, und bin sicher, dass das Ganze in sich irgendwo eine geschlossene, logische Konstruktion ergibt. Ich habe mich nur gewundert, da ich gehört habe, dass auch "illegale" Gesetze bestehen können, bis sie wieder aufgehoben werden - was bedeuten würde, dass womöglich jede Menge rechtswidriger Normen tatsächlich bestehen, nur weil, sagen wir, niemand ein Verfahren o.Ä. angegangen ist.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Beste Grüße,
Juser



lodz
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Re: Gedankenexperiment zu "Das Recht geht vom Volk aus"

Beitrag von lodz » 21.08.2020, 15:40

Hallo Juser!
Antworte spät, aber doch.
Interessante Ausführungen. Ich kam zu ähnlichen Fragen, aber über eine andere Argumentation. Auslöser war damals ein einstimmiger Beschluss des NR. Wenn nun alle im Nationalrat das gleiche beschließen, gibt es für das Volk keine Möglichkeit das zu verhindern. Nehmen wir an, dass war das einzige wichtige Thema für die Mehrheit der Bevölkerung und der NR entscheidet einstimmig dagegen. Dies bedeutet, dass es dem Volk nicht möglich war, auf diese Entscheidung Einfluss zu nehmen. Kann man da noch vom „Volkswillen“ sprechen?

Was bedeutet „ihr Recht geht vom Volk aus“ überhaupt? Hans Kelsen meinte dazu:
„Art 1. hat keinen relevanten Rechtsinhalt. Ob die Verfassung tatsächlich eine demokratische Republik darstellt, ergibt sich aus ihren organisationstechnischen, materiellrechtlichen Bestimmungen. „
Kelsen führte weiter aus, dass er den Satz als Abgrenzung zu die „Macht geht…“, „die Gewalt geht…“ gewählt hat um das Rechtsverständnis auszudrücken, dass die Gewalt durch das Recht geregelt wird. Kelsen hilft hier also nicht weiter.

Der Satz kann auch so ausgelegt werden, dass die ursrpüngliche Macht nicht von Gott ausgeht, sondern vom Volk (vgl dazu Rousseau, „Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes“). Ich glaube, dass dies hier gemeint ist, denn die Formulierung lautet „Ihr Recht …“ und nicht „das Recht“.
Diese Auslegung bedeutet, dass dem Volk aus der Aussage, dass die Macht vom Volk ausgeht, keine Rechte erwachsen, da sie diese ja gemäß den weiteren Bestimmungen des B-VG abgetreten haben. Artikel 20 deutsches Grundgesetz drückt das noch deutlicher aus, welcher schreibt wer die Gewalt ausüben darf.

Eine freundlichere Auslegung ist, dass alle Gesetze irgendwie auf das Volk zurück geführt werden müssen. Diese Auslegung halte ich aber für sehr zweifelhaft. Ein Gegenargument: „Gibt es irgendwen in Österreich, der eine Partei wählte, weil sie bei Steinbrüche kompetent sei?“ Falls nicht, wie kann dann das Parlament bezüglich Steinbrüche demokratisch legitimiert sein?

Ich selber vertrete deshalb inzwischen eine andere Ansicht. Diese möchte ich kurz ausführen.
Es ist in Österreich für das Volk nicht möglich ein Gesetz gegen den Willen des Parlaments aufheben zu lassen so wie in der Schweiz mit den Volksentscheiden. Die Direktwahl eines Landeshauptmanns durch das Volk gilt als verfassungswidrig, weil es die Rechte des Landesparlaments zu stark beschneidet. Dh dem Volk mehr Rechte zu geben kann verfassungswidrig sein.
Oligarchie ist die Herrschaft von wenigen über viele. Unter Berücksichtigung des oben genannten herrscht also das Parlament (=wenige) über das Volk (=viele). Im Mittelalter wurden der Kaiser von den Kurfürsten gewählt. Diese durften ihn sogar absetzen und hatten damit mindestens die gleichen Rechte wie heute das Volk. Das hieß aber nicht „repräsentative Aristokratie“ sondern „gewillkürte Monarchie“. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass Österreich eine gewählte, gewillkürte Oligarchie und keine Demokratie ist.

Das_Pseudonym
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Re: Gedankenexperiment zu "Das Recht geht vom Volk aus"

Beitrag von Das_Pseudonym » 17.10.2020, 22:56

Ein Problem ist noch wie soll sicher der mündige bilden wenn das Staatsfernsehen das mit unseren Gebühren finanziert wird (Steuer ist Steuer egal wie man diese nennt) nur mehr oder weniger eine Meinung vertritt und das ist die einiger Partein.
Leider herrscht eben kein meinungs disskurs sondern es wird die Meinung "von oben" vertreten ausser diese ist "dunkel" Blau.
Seriöse Berichterstattungen sind auch nur selten bis garnicht vorhanden. Daneben könnte man mehr für die Volksbildung beitragen und zb. Deutschkurse ausstrahlen für alle die deutsch lernen möchten. Solange es nur Staatssender gibt die eben die eine meinung vertreten wird es niemals einen mündigen Bürger geben.

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