ABGB

Diskutieren Sie Fragen der Österreichischen Bundesverfassung und der Grundrechte.
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Juergen3
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ABGB

Beitrag von Juergen3 » 02.09.2019, 11:20

Hallo im Forum,

Kann mir bitte jemand erklären, wie sich andere Gesetze zu den Gesetzten des ABGB verhalten? Oder ist es so, das das ABGB über allen Gesetzen steht? Oder kann mir jemand den Zusammenhang zwischn ABGB und anderen Gesetzen erklären?

Danke für die Hilfe

LG
Jürgen



FHoll
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Re: ABGB

Beitrag von FHoll » 03.09.2019, 12:09

Gibt es einen spezifischen Hintergrund?

Grundsätzlich ist die Hierarchie (vereinfacht):

1) Verfassungsprinzipien
2) EU-Verträge
3) EU-Richtlinien & Verordnungen
4) Verfassung
5) Gesetze
6) Verordnung
7) Einzelfallentscheidung

Das ABGB ist ein Gesetz wie jedes andere auch, eben das "Allgemeine Regelwerk" und nicht auf ein bestimmtes Thema beschränkt wie zB. das Suchtmittelgesetz. Es hat den gleichen Rang, aber meistens sind die auf Themen bezogenen Gesetze eben spezifischer und daher relevanter wenn sie zur Anwendung kommen.
Generell sind Gesetze Verbote - alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Es ist egal, welches Gesetz etwas verbietet, wenn eines der Gesetze es verbietet, ist es verboten. Allerdings nur jeweils auf einer Hierarchieebene - wenn also ein Gesetz lauten würde "Menschen mit brauner Hautfarbe sind in Österreich verboten" wäre das ziemlich egal, weil die Verfassung etwas anderes sagt und in der Hierarchie höher steht. Vergleiche dazu die Todesstrafe in Hessen (googlen)

Juergen3
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Re: ABGB

Beitrag von Juergen3 » 13.09.2019, 08:31

Hallo FHoll,

Danke für deine Rückinformation! Ja, es gibt einen speziellen Hintergrund und zwar folgenden:

Im Jagdgesetz (ist ein Landesgesetz) steht, dass ein Jagdpächter für Schäden was ein Wildtier an Grund und Boden anrichtet aufkommen muss(soll). Wobei hier die Rolle des Geschädigten in diesem Fall (also der Grundeigentümer) überhaupt keine Rolle spielt.

Im ABGB gibt es unter den § 1304 die Frage des Mitverschuldens des Beschädigten - d.h. man könnte daraus eine gewisse Mitwirkungspflicht zur Schadensminderung ableiten

...und jetzt die Frage dazu -> wenn das ABGB in seiner Hierachie jetzt über den Landesgesetz steht, würde das ABGB diesen Passus des Landesgesetzes ja aufheben, oder?

Vielleicht kannst du mir da auch noch eine Info dazu geben

Vielen Dank

isidoro
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Re: ABGB

Beitrag von isidoro » 15.09.2019, 11:53

Bei der Jagd ist grundsätzlich zwischen der Eigenjagd und der Gemeindejagd zu unterscheiden. Es gibt Eigenjagden mit Pachtverträgen und Gemeindejagden mit Pachtverträgen. In diesen Verträgen sollten auch die Wildschäden geregelt sein. Besteht keine Regelung so gelten die Bestimmungen des Landesjagdgesetzes. Zu beachten ist, dass es 9 Bundesländer und daher auch 9 verschiedene Regelungen gibt. Einige Länder haben für den Fall eines Wildschadens eigene Kommissionen bei den Gemeinden eingerichtet. Sollte der Jagdpächter nicht gewillt sein, die Schäden zu begleichen, kann bei der sogen. Gemeindewildschadenskommission ein Antrag auf Ersatz des Schadens gestellt werden. Nähere Auskünfte über die Wildschäden und den Ersatz kann nur die örtlich zuständige Gemeinde bzw. Bezirkshauptmannschaft erteilen. In der Regel kann erst nach der Entscheidung durch die Wildschadenskommission das Gericht nach den ABGB angerufen werden (ist in jedem Bundesland anders).

Nachsatz - bei der Jagd fehlt in Österreich noch die Verwaltungsreform.

SK
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Re: ABGB

Beitrag von SK » 27.09.2019, 21:25

lex specialis derogat legi generali

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