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Ermessen

Verfasst: 23.07.2019, 11:53
von Ubu
1) Wo und wie wird der Begriff "Ermessen", "Ermessensspielraum" von behördlichen Entscheidungen selbst gesetztlich definiert?
2) Muss und wenn ja wie die jeweilige Behörde ihre Inanspruchnahme des Ermessensspielraumes begründen?
3) Wie ist es den von den Entscheidungen Betroffenen möglichg, den Ermessensspielraum einer jeweiligen Behörde in Bezug auf den gegebenen Gesetzestext einzuschätzen?

Harald Riedmann