Verbotsgesetz Wiederbetätigung
Verfasst: 10.05.2019, 15:08
Also bei mir in der Schule (Fach Hochschule also keine Pflichtschule) gab es 2 Vorfälle bei denen sich jemand meiner Meinung nach dem Verbotsgesetz gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar gemacht hat. Ich bin mir aber nicht zu 100% sicher bzw. und der von mir Beschuldigte sieht das Verbotsgesetz nicht verletzt. Wir haben das grundsätzlich geklärt, er sagte auch es wird nicht mehr vorfallen und er wollte damit auch niemanden Beleidigen, was ich ihm auch glaube. Jedoch stehe ich in der Klasse ziemlich blöd da weil ich den Vorfall nicht besonders Sachlich vor der gesamten Klasse sehr gehässig mit nem Vergleich von meiner Seite „Ja und vielleicht lachst du auch wenn jemand neben dir Vergewaltigt wurde“.
Vorfall 1: Der Vorfall ist auf jeden Fall aus den Zusammenhang gerissen weil ich da nicht sehr viel mitbekommen habe von dem Gespräch, war anderwärtig beschäftigt. Eine Person hinter mir redet irgendwas von Mussolini und sagt so etwas wie „und der machte auch mal gerne diesen“ und hebt meiner Meinung nach seine Hand zum Hitler Gruß (rechte ausgestreckte Hand), seiner Meinung nach machte er den schlampigen Führergruß (Hand abgewinkelt neben dem Körper). Der Gruß wurde 3x hintereinander ausgeführt weil ein Kollege frage „und wie macht er“. Beide Grußformeln sind so weit ich das nachgeforscht habe nach dem Verbotsgesetz gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar. Er sagt das es in dem Zusammenhang in dem er es gezeigt und verbal kommunizierte nicht strafbar ist. Das Gespräch drehte sich irgendwie um Mussolini und es war ein Witz. Die Situation war die, dass wir Pause hatten es waren ca. 15 Personen im Raum und die Tür war offen, man hätte hier auch von der Ferne reinschauen können. Zusätzlich hat die Klasse eine Fensterwand (von Boden bis Decke) im 1 Stockwerk über der Straße. Wenn man auf der Straße geht bin ich mir ziemlich sicher das man das nicht gesehen hätte.
Also bitte um eine Bewertung nur für diesen Vorfall mit der Annahme das es wirklich in einem Kontext war der nicht verächtlich gemeint war, sondern einfach ein nicht gut überlegter Scherz und auch die Annahme das der Gruß der schlampige Führergruß war, am besten noch mit der linken Hand und auch nur ein einziges mal.
Vorfall 2: Der Vorfall war in einem Computerraum während des Unterrichts. Und eine Person Zeichnet auf dem Computer des Nachbarn meiner Meinung nach ein Hakenkreuz. Er sagte es war eine Swastika (das Kreutz stand nicht schief und die Haken zeigten gegen den Uhrzeigersinn) und zeichnete diese weiter zu einem Haus. Mit dem Wortwitz dazu, „So bauen Deutsche ihre Häuser“ kann auch sein „So darf ein Deutscher sein Haus nicht bauen“ oder wegen einem Idioten darf man so ein Haus nicht bauen“ oder ähnliches. War in der Klasse wieder relativ lustig, ich hatte eigentlich das Verlangen ihm die Tastatur ins Gesicht zu dreschen.
Also bitte auch um eine Bewertung zu diesem Vorfall mit den mildesten umständen und auch beide Vorfälle einzeln.
Die Person meinte auch zu mir das ich mich eher strafbar gemacht hätte im Bereich „Rufschädigung“, weil ich ihn als Nazi vor der ganzen Klasse hingestellt habe. Meiner Meinung nach war die Beschuldigung absolut begründet. Und weil ich den vergleich mit der Vergewaltigung gemacht hab „Ja und vielleicht lachst du auch wenn jemand neben dir Vergewaltigt wurde“. Wegen dem ich auch der Meinung bin, dass ich mich da strafbar gemacht haben könnt bzw. habe.
Meine Referenzen mit denen ich mich im Recht sehe wären diese:
https://praxistipps.focus.de/strafe-fue ... hen_107131
und
https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Seine Begründung mit der er sich im Recht sieht wäre im Bereich Kunstfreiheit (es gibt ja auch Filme wo das gezeigt wird, in ernster und lustiger Form), Meinungsäußerung.
https://praxistipps.focus.de/strafe-fue ... hen_107131
Was mich auch noch interessieren würde. Mach ich mich eigentlich strafbar wenn ich so etwas sehe und nicht der Polizei melde. Es gibt jetzt kein menschliches Opfer das gerettet werden muss aber irgendwie hab ich das Gefühl wenn man das nicht anzeigen würde wäre das so was wie unterlassenen Hilfeleistung.
Vorfall 1: Der Vorfall ist auf jeden Fall aus den Zusammenhang gerissen weil ich da nicht sehr viel mitbekommen habe von dem Gespräch, war anderwärtig beschäftigt. Eine Person hinter mir redet irgendwas von Mussolini und sagt so etwas wie „und der machte auch mal gerne diesen“ und hebt meiner Meinung nach seine Hand zum Hitler Gruß (rechte ausgestreckte Hand), seiner Meinung nach machte er den schlampigen Führergruß (Hand abgewinkelt neben dem Körper). Der Gruß wurde 3x hintereinander ausgeführt weil ein Kollege frage „und wie macht er“. Beide Grußformeln sind so weit ich das nachgeforscht habe nach dem Verbotsgesetz gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB strafbar. Er sagt das es in dem Zusammenhang in dem er es gezeigt und verbal kommunizierte nicht strafbar ist. Das Gespräch drehte sich irgendwie um Mussolini und es war ein Witz. Die Situation war die, dass wir Pause hatten es waren ca. 15 Personen im Raum und die Tür war offen, man hätte hier auch von der Ferne reinschauen können. Zusätzlich hat die Klasse eine Fensterwand (von Boden bis Decke) im 1 Stockwerk über der Straße. Wenn man auf der Straße geht bin ich mir ziemlich sicher das man das nicht gesehen hätte.
Also bitte um eine Bewertung nur für diesen Vorfall mit der Annahme das es wirklich in einem Kontext war der nicht verächtlich gemeint war, sondern einfach ein nicht gut überlegter Scherz und auch die Annahme das der Gruß der schlampige Führergruß war, am besten noch mit der linken Hand und auch nur ein einziges mal.
Vorfall 2: Der Vorfall war in einem Computerraum während des Unterrichts. Und eine Person Zeichnet auf dem Computer des Nachbarn meiner Meinung nach ein Hakenkreuz. Er sagte es war eine Swastika (das Kreutz stand nicht schief und die Haken zeigten gegen den Uhrzeigersinn) und zeichnete diese weiter zu einem Haus. Mit dem Wortwitz dazu, „So bauen Deutsche ihre Häuser“ kann auch sein „So darf ein Deutscher sein Haus nicht bauen“ oder wegen einem Idioten darf man so ein Haus nicht bauen“ oder ähnliches. War in der Klasse wieder relativ lustig, ich hatte eigentlich das Verlangen ihm die Tastatur ins Gesicht zu dreschen.
Also bitte auch um eine Bewertung zu diesem Vorfall mit den mildesten umständen und auch beide Vorfälle einzeln.
Die Person meinte auch zu mir das ich mich eher strafbar gemacht hätte im Bereich „Rufschädigung“, weil ich ihn als Nazi vor der ganzen Klasse hingestellt habe. Meiner Meinung nach war die Beschuldigung absolut begründet. Und weil ich den vergleich mit der Vergewaltigung gemacht hab „Ja und vielleicht lachst du auch wenn jemand neben dir Vergewaltigt wurde“. Wegen dem ich auch der Meinung bin, dass ich mich da strafbar gemacht haben könnt bzw. habe.
Meine Referenzen mit denen ich mich im Recht sehe wären diese:
https://praxistipps.focus.de/strafe-fue ... hen_107131
und
https://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Seine Begründung mit der er sich im Recht sieht wäre im Bereich Kunstfreiheit (es gibt ja auch Filme wo das gezeigt wird, in ernster und lustiger Form), Meinungsäußerung.
https://praxistipps.focus.de/strafe-fue ... hen_107131
Was mich auch noch interessieren würde. Mach ich mich eigentlich strafbar wenn ich so etwas sehe und nicht der Polizei melde. Es gibt jetzt kein menschliches Opfer das gerettet werden muss aber irgendwie hab ich das Gefühl wenn man das nicht anzeigen würde wäre das so was wie unterlassenen Hilfeleistung.