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Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten

Verfasst: 20.01.2019, 21:10
von lodz
Hallo!

Vor kurzem forderte manche deutsche Politiker eine Beweislastumkehr im Strafrecht.
Und zwar konkret, dass ausländische Minderjährige beweisen müssen, dass sie Minderjährig sind und nicht mehr der Staat. Dies würde eine Verschlechterung für die Betroffenen in jenen Fälle bedeuten, wo das Alter nicht eindeutig festgestellt werden kann. Einfachgesetzlich müsste hierfür der § 14 StPO angepasst werden.

Eine Beweislastumkehr existiert bereits bei der üblen Nachrede. Sonst sind mir keine im (Kern-) Strafrecht bekannt.

Nun meine Frage: Was spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen diesen Vorschlag?

Re: Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten

Verfasst: 25.01.2019, 07:43
von FHoll
Meines Wissens wurde keine Beweislastumkehr im Strafrecht gefordert, sondern im Verwaltungsrecht. Zwar wurde die Diskussion aus einem strafrechlichen Fall heraus geboren, es ging aber darum, dass der Täter bereits wegen früherer Vergehen abgeschoben hätte werden können, wäre er nicht minderjährig gewesen.

Re: Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten

Verfasst: 25.01.2019, 13:41
von lodz
Ich glaube es war ein deutscher Politiker, der dies forderte. Es ging ihm darum, dass es eine maximale Haftdauer von (in Österreich 1-15 Jahre) bei Jugendlichen für Mord geringer ist als für über 21-jährige (10-20 oder lebenslang).

Gerne können Sie auch eine verfassungsrechtliche Bewertung zur Beweislast im Asylverfahren schreiben. Interessiert mich auch.

Re: Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten

Verfasst: 20.08.2020, 23:18
von marcahi
Ich denke, es ist okay, diesem Weg zu folgen

Re: Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten

Verfasst: 31.03.2021, 14:23
von veronica19
Estoy contigo