Strafrecht Jugend: Beweislastumkehr beim Alter des Beschuldigten
Verfasst: 20.01.2019, 21:10
Hallo!
Vor kurzem forderte manche deutsche Politiker eine Beweislastumkehr im Strafrecht.
Und zwar konkret, dass ausländische Minderjährige beweisen müssen, dass sie Minderjährig sind und nicht mehr der Staat. Dies würde eine Verschlechterung für die Betroffenen in jenen Fälle bedeuten, wo das Alter nicht eindeutig festgestellt werden kann. Einfachgesetzlich müsste hierfür der § 14 StPO angepasst werden.
Eine Beweislastumkehr existiert bereits bei der üblen Nachrede. Sonst sind mir keine im (Kern-) Strafrecht bekannt.
Nun meine Frage: Was spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen diesen Vorschlag?
Vor kurzem forderte manche deutsche Politiker eine Beweislastumkehr im Strafrecht.
Und zwar konkret, dass ausländische Minderjährige beweisen müssen, dass sie Minderjährig sind und nicht mehr der Staat. Dies würde eine Verschlechterung für die Betroffenen in jenen Fälle bedeuten, wo das Alter nicht eindeutig festgestellt werden kann. Einfachgesetzlich müsste hierfür der § 14 StPO angepasst werden.
Eine Beweislastumkehr existiert bereits bei der üblen Nachrede. Sonst sind mir keine im (Kern-) Strafrecht bekannt.
Nun meine Frage: Was spricht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen diesen Vorschlag?