Ich habe vor 10 Jahren ein Reihenhaus in einer Siedlung gekauft. Sämtliche Häuser stehen im privaten Eigentum.
Wir haben keine Hausverwaltung und regeln all unsere Anliegen selbst z.b. Reparaturen und Schneeräumung.
Die Zufahrt zu den jeweiligen Häusern besteht aus einer Allgemeinen Fläche die jedem zum gleichen Anteil gehört.
Eine Nachbarin hat ein Gartentor zur Allgemeinen Fläche gebaut und erwartet, dass die Fläche vor dem Tor für sie alleine frei bleibt.
Die Gemeinde hat den Platz vor ihrem Tor als Wendeplatz tituliert, ohne die Zustimmung der Eigentümer.
Jetzt sind all unsere Kinder erwachsen und wir nutzen natürlich die Allgemeinfläche auch zum parken, weil jedes Haus nur zwei sehr kleine Carport Stellplätze hat.
Selbstverständlich so, dass niemand irgendwie behindert wird.
Jetzt kam es schon zur ersten Gerichtsverhandlung die ins Nichts führte und weiter verhandelt wird.
Jetzt meine Frage: Darf die Gemeinde ohne Zustimmung der Eigentümer einen Wendeplatz im Bebauungsplan festlegen?
Gemeinde bestimmt über Privateigentum
-
Hirtenfelder
- Beiträge: 3
- Registriert: 11.06.2026, 15:50
Re: Gemeinde bestimmt über Privateigentum
Man muss sich zuerst bei jedem Fall den ganzen Sachverhalt samt Unterlagen und Akten eigens genau anschauen, d.h. Gericht muss dann wahrscheinlich noch mühsam feststellen, ob der Bescheid die Verhältnismäßigkeit und Gleichheit eines Grundrechts verletzt oder nicht, d.h. ob der VfGH oder VwGH zuständig sein könnten.
Jedenfalls im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches ist die Gemeinde bzw. der Bürgermeister oberste Baubehörde/Baupolizei, Feuerpolizei, für Ortsbild zuständig, natürlich demokratisch und nicht über die Köpfe Bürger hinweg, aber ein Gezerre werden solche Angelegenheiten immer bleiben, weil es hoffentlich immer mit Sorgfalt und Bedacht erwogene Entscheidungen sind...
Jedenfalls im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches ist die Gemeinde bzw. der Bürgermeister oberste Baubehörde/Baupolizei, Feuerpolizei, für Ortsbild zuständig, natürlich demokratisch und nicht über die Köpfe Bürger hinweg, aber ein Gezerre werden solche Angelegenheiten immer bleiben, weil es hoffentlich immer mit Sorgfalt und Bedacht erwogene Entscheidungen sind...
Re: Gemeinde bestimmt über Privateigentum
...gegen Widmungs- und Bebauungspläne der Gemeinde ist unglaublicherweise kein Kraut, sprich: keine zweite Instanz gewachsen, jeden Strafzettel kann man beeinspruchen...
Re: Gemeinde bestimmt über Privateigentum
Man darf auch nicht vergessen, die Volksvertreter, also auch die Bürgermeister, sind im Normalfall keine Juristen oder Verwaltungsexperten und auch keine Lesekönige, lesen sich auch aus Zeitmangel oft nichts durch und unterschreiben im besten Vertrauen einfach das, was der Amtsvorstand ihnen vorlegt...
-
Hirtenfelder
- Beiträge: 3
- Registriert: 11.06.2026, 15:50
Re: Gemeinde bestimmt über Privateigentum
Vielen Dank für die Antwort!
Es kam diese Woche zu einer Gerichtsverhandlung, bei welcher der Baumeister der Gemeinde, nach tiefer Befragung durch die Richterin, kleinlaut zugeben musste, dass die Titulierung " Wendefläche ist freizuhalten" eine reine Bezeichnung war und keinerlei rechtliche Auswirkungen auf die Eigentümer bzw. deren Besucher hat, da die Fläche im privaten Eigentum der Hausbesitzer steht.
Das Dokument, welches bei der ersten Verhandlung von der Klägerin vorgelegt wurde ( von der Gemeinde ausgestellt) welches besagt, dass auf der Allgemeinfläche nicht geparkt werden darf, wurde offiziell zu nichtig erklärt.
Für mich ist das ein weiterer Beweis, das Gemeinden nicht korrekt handeln ( der Baumeister ist mit der Klägerin seit 30 Jahren befreundet) und der Bürgermeister Dokumente unterzeichnet ohne zu lesen bzw. zu hinterfragen!!
Die Angelegenheit ist damit noch nicht zu Ende, weil ich erfahren habe, dass die Klägerin ein Gartentor (180 cm hoch) OHNE Genehmigung der angrenzenden Nachbarn gebaut hat und die Gemeinde die formelle Meldung über ein kleineres Gartentor, vom Baumeister zugegeben, nicht geprüft hat. Nun werde ich eine Meldung wegen "Schwarzbau" machen!!
Ich hoffe, dass Gerechtigkeit seinen Weg findet und bestärke ALLE darin, tiefgründig Gesetze zu lesen und sich vom Bauamt nicht abschütteln zu lassen!!!
Es kam diese Woche zu einer Gerichtsverhandlung, bei welcher der Baumeister der Gemeinde, nach tiefer Befragung durch die Richterin, kleinlaut zugeben musste, dass die Titulierung " Wendefläche ist freizuhalten" eine reine Bezeichnung war und keinerlei rechtliche Auswirkungen auf die Eigentümer bzw. deren Besucher hat, da die Fläche im privaten Eigentum der Hausbesitzer steht.
Das Dokument, welches bei der ersten Verhandlung von der Klägerin vorgelegt wurde ( von der Gemeinde ausgestellt) welches besagt, dass auf der Allgemeinfläche nicht geparkt werden darf, wurde offiziell zu nichtig erklärt.
Für mich ist das ein weiterer Beweis, das Gemeinden nicht korrekt handeln ( der Baumeister ist mit der Klägerin seit 30 Jahren befreundet) und der Bürgermeister Dokumente unterzeichnet ohne zu lesen bzw. zu hinterfragen!!
Die Angelegenheit ist damit noch nicht zu Ende, weil ich erfahren habe, dass die Klägerin ein Gartentor (180 cm hoch) OHNE Genehmigung der angrenzenden Nachbarn gebaut hat und die Gemeinde die formelle Meldung über ein kleineres Gartentor, vom Baumeister zugegeben, nicht geprüft hat. Nun werde ich eine Meldung wegen "Schwarzbau" machen!!
Ich hoffe, dass Gerechtigkeit seinen Weg findet und bestärke ALLE darin, tiefgründig Gesetze zu lesen und sich vom Bauamt nicht abschütteln zu lassen!!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste