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- 14.04.2019, 15:28
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Arbeitslosengeld nach Bildungskarenz
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Re: Arbeitslosengeld nach Bildungskarenz
Ich habe nur sehr kurz gegoogelt und bin auf Folgendes gestoßen, von dem ich glaube, dass Sie dort die Antwort auf Ihre Frage finden: https://www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.ams.at/_docs/800_Fragen_Bildungskarenz.pdf&ved=2ahUKEwiT0dO61s_hAhVDw4sKHalsA3AQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVa...
- 14.04.2019, 15:17
- Forum: Mietrecht
- Thema: Vorläufiger Untermietvertrag kündigen
- Antworten: 1
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Re: Vorläufiger Untermietvertrag kündigen
Wenn er auf Einhaltung des Vertrages besteht, dann verlangen Sie, dass er seine vertraglich vereinbarten Pflichten (Löcher füllen, ausmalen, putzen ...) ebenfalls erfüllt. Das würde ich auch seinem Anwalt unverzüglich mitteilen. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Nachfrist, binnen er die Wohn...
- 02.03.2011, 12:46
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: was habe ich als invalide für eine rechte
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2807
Falsche Berufswahl
Wenn bereits vor Ende der Pflichtschulzeit unfallbedingt eine 30%ige Invaliditaet vorhanden war, stellt sich die Frage, ob die Wahl eines koerperlich anstrengenden Akkord-Jobs nicht die falsche Berufswahl war.
- 18.03.2007, 14:28
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Lehrer
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2210
RE: Lehrer
Sind Sie in Ihrer Klasse der einzige Schueler, der von diesem Lehrer so behandelt wird oder gibt es mehrere? Falls Sie mit diesem Problem nicht alleine sind, gehen Sie gemeinsam (am besten auch die Eltern mitnehmen) zur Schulleitung. Hilft dies nichts, wenden Sie sich gemeinsam an den zustaendigen L...
- 18.03.2007, 14:22
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Auf Schenkkreis reingefallen
- Antworten: 4
- Zugriffe: 4159
RE: Auf Schenkkreis reingefallen
Da sich die Angelegenheit in Muenchen abgespielt hat, gilt deutsches Recht. Hier ist das oesterr. Jusline-Forum. Vielleicht stellen Sie Ihre Frage besser im deutschen Forum www.jusline.de
- 01.02.2006, 21:10
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Fall - Kündigung
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2467
RE: Fall - Kündigung
Aus Ihrer Anfrage glaube ich entnehmen zu koennen, dass Ihr Fall in Deutschland spielt. Dies hier ist jedoch ein oesterreichisches Rechtsforum. Da sich das oesterreichische vom deutschen Recht haeufig wesentlich voneinander unterscheidet, sollten Sie Ihre Frage besser im deutschen Jusline-Forum unte...
- 01.02.2006, 21:02
- Forum: Mietrecht
- Thema: jede menge fragen
- Antworten: 6
- Zugriffe: 3868
RE: jede menge fragen
Wie dem auch sei, ein befristeter Mietvertrag kann nach Ablauf von 12 Monaten ohnedies jederzeit mit 3-monatiger Kuendigungsfrist (gerichtlich) gekuendigt werden.
- 01.02.2006, 20:58
- Forum: Mietrecht
- Thema: kündigungsfristen
- Antworten: 4
- Zugriffe: 3040
RE: kündigungsfristen
Der Vermieter ist weder nach MRG noch ABGB berechtigt, das Mietverhaeltnis fristlos zu kuendigen. Er muss jedenfalls Raeumungsklage einbringen und ausserdem muss ein gesetzlicher Kuendigungsgrund vorliegen (gilt nicht fuer Mietobjekte, die nicht dem MRG unterliegen). Schalten Sie eine Mieterschutzv...
- 01.02.2006, 20:48
- Forum: Mietrecht
- Thema: Kündigung durch meinen Vater?
- Antworten: 4
- Zugriffe: 3266
RE: Kündigung durch meinen Vater?
M. E. koennte sowohl Ihr Vater als auch Ihre Mutter das Haus zur Zwangsversteigerung bringen, was insofern unklug waere, da zumeist nur ein niedrigerer Erloes als bei freiwilliger Feilbietung zu erzielen ist. Der Kaeufer muesste das Haus mit allen Rechten und Pflichten uebernehmen, d. h. er duerfte...
- 01.02.2006, 20:39
- Forum: Mietrecht
- Thema: Kündigungsfrist
- Antworten: 1
- Zugriffe: 2073
RE: Kündigungsfrist
Bei Kuendigung im Jaenner muessen Sie noch 3 Monate weiter Miete bezahlen und Ende April die Wohnung zurueckgeben. Dies gilt jedoch nur, wenn der Vermieter auf eine gerichtliche Kuendigung verzichtet. Sonst muessen Sie die Kuendigung schon 1 Monat frueher bei Gericht einbringen, damit sie jedenfall...
RE: Kündigung
Wenn der Mietvertrag befristet ist, so koennen Sie erst nach Ablauf von 12 Monaten mit 3-monatiger Kuendigungsfrist zum Monatsletzten GERICHTLICH aufkuendigen, das bedeutet, dass Sie 16 Monate gebunden sind.
RE: Kaution
Zunaechst noch eine Frage: WOLLEN Sie ausziehen? Wenn nein, kann der Vermieter nur bei qualifiziertem Mietrueckstand, bei unleidlichem Verhalten gegenueber den Mitbewohnern, bei grob nachteiligem Gebrauch oder Nichtbenutzung der Wohnung das Mietverhaeltnis GERICHTLICH (!) aufkuendigen.
- 01.02.2006, 20:15
- Forum: Mietrecht
- Thema: info für vermieter
- Antworten: 3
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RE: info für vermieter
... oder Verband der Wohnungseigentuemer.
- 01.02.2006, 20:14
- Forum: Mietrecht
- Thema: Dringend! nur 12Grad in Wohnung
- Antworten: 1
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RE: Dringend! nur 12Grad in Wohnung
Ob der Vermieter den Vertrag beim Finanzamt vergebuehrt hat oder nicht, ist fuer Sie unerheblich. Meldezettel sowie die Zahlungsbestaetigungen/Kontoauszuege ueber die Mietzahlungen sind zwecks Glaubhaftmachung eines Mietverhaeltnisses m. E. ausreichend. Der Mieter muss den Vermieter per Einschreibe...
- 01.02.2006, 20:07
- Forum: Mietrecht
- Thema: Steckdose im Badezimmer??
- Antworten: 3
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RE: Steckdose im Badezimmer??
So viel ich weiss, duerfen in Nassraeumen aus Sicherheitsgruenden keine Steckdosen angebracht werden, auch wenn viele dieses Verbot missachten. Ich wuerde einen Elektriker dazu befragen. Dieser muss ueber die rechtliche Lage Bescheid wissen. Sollte dieses Verbot nach wie vor bestehen, so ist das Feh...