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- 01.06.2007, 06:37
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Parties zu Hause
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Wenn Ihr Sohn 16-jähriger ist, müssen Sie das Geschehen nicht am Ort und Stelle überwachen, weil er mit 16 schon (teil!) geschäftsfähig ist. Jedoch, wenn er Geschäfte mit Minderjährigen abschließt, können diese Geschäfte jederzeit rückgängig gemacht werden, deswegen betrachte ich als sinnlos die Ver...
- 20.05.2007, 17:37
- Forum: Internetrecht
- Thema: Erotikseiten (ab18)
- Antworten: 1
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In dieser Materie hinken wir in Österreich immer noch ein wenig nach. Alles hier geschieht in Nachhinein, nach dem Tsunami. Momentan, ist die Rechtslage so, dass du als Betreiber verpflichtet bist, Warnhinweise einzubauen und auch Altersnachfrage. Natürlich ist das alles nur eine Formsache, weil Kin...
- 19.05.2007, 19:56
- Forum: Mietrecht
- Thema: Einbauten in einer Mietwohnung
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Also Erika! Das klingt nach Pokerspiel. Jalousien sind notwendige Einrichtungen einer Wohnung, deren Montage nie zu einer Besitzstörungsklage führen kann. Darüber hinaus, müsste der Vermieter die Klage innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme der behaupteten „Störung“ einbringen, sonst ist der Tatbes...
- 19.05.2007, 08:06
- Forum: Mietrecht
- Thema: wer weiß bescheid
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Also Angel der Dunkelheit! Deiner Beschreibung nach, könnte es sich um einen mündlichen Pachtvertrag gehandelt haben. Es entspricht den guten Sitten, dass bei einer Kündigung das Thema einmal vorerst mündlich, dann schriftlich per Brief und erst zum Schluss per Gericht abgehakt wird. Eine Pflicht di...
- 19.05.2007, 08:05
- Forum: Mietrecht
- Thema: Wohnungsübergabe
- Antworten: 1
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Hallo Suzanna! Melde dich bei mit per Mail (memil@gmx.net).
Du brauchst vorerst überhaupt nichts bezahlen. Für das andere (mit der Kaution) muss dein Mietvertrag überprüft werden. Das tut die Arbeiterkammer, aber auch andere Organisationen, für dich kostenlos.
mfg,
MEMIL
Du brauchst vorerst überhaupt nichts bezahlen. Für das andere (mit der Kaution) muss dein Mietvertrag überprüft werden. Das tut die Arbeiterkammer, aber auch andere Organisationen, für dich kostenlos.
mfg,
MEMIL
Hallo JosefPittlInnsbruck! In einem Punkt nur muss ich Ihre geschätzte Meinung widersprechen. Ein ärztliches Attest ist nicht unbedingt für Begründung der Kündigung notwendig (das haben Sie völlig Recht), sehr aber für die Abwendung von späterer Mietzinsklage. Zieht der Mieter nach einer fristlosen ...
- 18.05.2007, 06:26
- Forum: Mietrecht
- Thema: Unrechtmässige Untervermietung - Dringend!
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Liebe Frau Nina! Sie können doch nicht sagen, dass weil Ihre Ehe kaputt ging Sie sich nie wieder verlieben werden. Mit Mieter ist dasselbe, vielleicht kriegen Sie einen neuen Mieter, der korrekt ist und Sie können das Objekt weiter bewirtschaften. Ich weiß nicht wo Sie zu Hause sind, aber ich gebe I...
- 17.05.2007, 22:49
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Präzedezwirkung bei aufgehobenen Strafverfügungen??
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Aus einer USV-Entscheidung wird sofort keine Judikatur (Präzedenzfall sehr wohl, aber mehr nicht). Sich darauf berufen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch zu empfehlen. Sie müssen aber auf weitere Rechtsmittel in höheren Instanzen zugreifen und die widersprüchliche Entscheidungen zum Gericht abzieh...
- 16.05.2007, 22:38
- Forum: Mietrecht
- Thema: DRINGEND BITTE: Räumungsvergleich - Bedingungen
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Wenn Sie durch ärztliche Attest belegen können, dass zwischen Schimmel und Bronchitis einen Zusammenhang besteht dürfen Sie mit sofortiger Wirkung kündigen und ausziehen. Die Schlüssel senden Sie der Vermieterin per Post. Wichtig jedoch, ist dass Sie, in Ihrem Kündigungsbrief, den Sachverhalt histor...
- 14.05.2007, 19:19
- Forum: Mietrecht
- Thema: WG und Mitbewohner
- Antworten: 1
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Ja, auch beim McWohnen (WG) kann man was dagegen tun. Wenn du der Hauptmieter bist und einen Untermietervertrag mit dem Mitbewohner abgeschlossen hast, muss man schauen was vereinbart wurde. Wenn das Wohnverhältnis nur mündlich abgeschlossen wurde, dann solltest du zuerst versuchen die Beendigung de...
- 14.05.2007, 06:35
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: berufen?
- Antworten: 3
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Bei solchen lappalieschen Vergehen (wenn man es mit einem Banküberfall mit 3 Toten und 4 Geisel vergleicht) ist die Gefahr einer Korrektur der Strafe nach oben eher geringe. Aber, dass die Berufung mit einem Freispruch quittiert wird ist auch nicht ganz realistisch. Deswegen unter dem Strich wurde i...
- 13.05.2007, 21:06
- Forum: Mietrecht
- Thema: Untermiete
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Karli, Karli, da muss was einhacken! Es stimmt was du geschrieben hast. Diese Untermietzinsbildung wird so aber vom Gesetz und von Judikatur ausformuliert (wobei die 1,5 Fach Preishöhe inzwischen auf 1,6 ausgedehnt wurde). Diese Variante gilt aber wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. Wurde ein U...
- 13.05.2007, 20:39
- Forum: Mietrecht
- Thema: DRINGEND BITTE: Räumungsvergleich - Bedingungen
- Antworten: 3
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So was habe ich nie gesehen! Ein Räumungsvergleich ist wohl möglich und üblich. Dafür jedoch dass der mittels Vergleich erschaffene Räumungstitel durchsetzbar ist, muss der Vergleich bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die ich in deinem Sachverhalt nicht sehe. Rein theoretisch hat dein Anwalt Recht ...
- 13.05.2007, 07:35
- Forum: Mietrecht
- Thema: Firmen-Wohnungfrage
- Antworten: 3
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Ahhhhhh, interessant!!! Du stehst namentlich als „Mieter“ im Mietvertrag!!! Das ist eine ganz andere Situation. Da kann man dich nicht so einfach auswerfen. Mieter ist Mieter. Melde dich an mich per Mail (memil@gmx.net) und gibt mir die Adresse der Wohnung, ich gebe dir direkt per Mail Tipps wo du d...