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- 26.02.2019, 09:03
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Kündigung erhalten - was nun?
- Antworten: 2
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Re: Kündigung erhalten - was nun?
Der erste Schritt sollte Richtung Arbeiterkammer gehen und nicht in ein Hobby "Juristen" Internet Forum...
- 01.02.2019, 13:54
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Freizeitentzug in der Volksschule
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2535
Re: Freizeitentzug in der Volksschule
Also eine Erziehungsmaßnahme einer ausgebildeten Pädagogin ins Strafgesetzbuch zu verschieben weil das "unschuldige" Kind nicht im Garten spielen kann finde ich perönlich ziemlich übertireben... Vielleicht hilft einmal eine Aussprache mit der Direktion bevor Sie an Rechtsmaßnahmen denken?
MfG
MfG
- 28.01.2019, 09:59
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Ausbeutung, Lohndumping, Burnout
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2822
Re: Ausbeutung, Lohndumping, Burnout
Gleich vorweg: Der Gang zur Arbeiterkammer sollte selbstverständlich sein wenn so mit Ihnen umgegangen wird. Sie haben Rechte und die Kammer hilft Ihnen dabei diese durchzusetzen. In einem Forum so einen schwierigen Fall ausführlich zu besprechen ist unmöglich. Ihr Dienstgeber verletzt den Kollektiv...
- 12.11.2018, 15:18
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: L17 Probeführerschein
- Antworten: 6
- Zugriffe: 5806
Re: L17 Probeführerschein
Also meines Wissens dauert eine L17 Probezeit bis zum 21. Geburtstag sprich in deinem Fall bis 17.07.2019
Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Angaben ohne Gewähr.
- 05.11.2018, 09:39
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Sonn- und Feiertagsruhe
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2085
Re: Sonn- und Feiertagsruhe
Lieber Kurt,
eine gesetzliche Ruhezeit gibt es nicht.
Ich darf Sie hierauf verweisen: Art. 1 § 1 WLSG Anstandsverletzung und Lärmerregung
LG
eine gesetzliche Ruhezeit gibt es nicht.
Ich darf Sie hierauf verweisen: Art. 1 § 1 WLSG Anstandsverletzung und Lärmerregung
LG
- 29.08.2018, 15:40
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: GIS Abmeldung...
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1533
Re: GIS Abmeldung...
Lieber Michael,
ja nach § 2 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz sind Sie verpflichtet Ihre Adresseänderung unverzüglich zu melden.
Aber Sie müssen sich nicht fürchten... Es wird nur eine Abgabe für den Haushalt fällig und nicht für jeden der darin wohnt.
LG
ja nach § 2 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz sind Sie verpflichtet Ihre Adresseänderung unverzüglich zu melden.
Aber Sie müssen sich nicht fürchten... Es wird nur eine Abgabe für den Haushalt fällig und nicht für jeden der darin wohnt.
LG