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- 24.08.2012, 10:30
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: 2. Fragen zu Nachbarschaftsrecht
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- 23.08.2012, 16:02
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: 2. Fragen zu Nachbarschaftsrecht
- Antworten: 8
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Üblicherweise ist ein Kamin auf dem Dach, in Ihrem Falle nicht. Daher ist beim Einheizen eine starke Immission auf ihrem Grundstück. Dies ist mE nicht ortsüblich, da bei einem "normalen" Kamin, eine solch starke Immission nicht vorhanden wäre. Nachbarrechtliche Abwehransprüche sind jedoch mit so wen...
- 23.08.2012, 13:15
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: 2. Fragen zu Nachbarschaftsrecht
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Zu 1. Besitzstörungsklage kann man einbringen. Jedoch ist hier eine 30 Tagesfrist aber der 1 (!) Störung maßgeblich. Siehe § 339 ABGB Frist ist eine Präklusionsfrist, das heißt der Anspruch muss innerhalb von dreisig Tagen geltend gemacht (bei Gericht einlangend) werden. Zu 2. Immissionen die das ge...
- 22.08.2012, 16:37
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: neuerliche Scheidungsklage
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Haben sie § 237 ZPO gelesen? Wenn die Klage vor Einlangen des Einspruchs zurückgezogen wurde, dann ohne Anspruchsverzicht. Wenn nicht, dann geht die Klagszurücknahme ohne Verzicht nur mit Einverständnis des Beklagten. Besser wäre eine Rücknahme ohne Verzicht, das spricht nicht zwingend für eine Verg...
- 22.08.2012, 16:13
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: neuerliche Scheidungsklage
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- 22.08.2012, 15:50
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: neuerliche Scheidungsklage
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- 22.08.2012, 15:32
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: neuerliche Scheidungsklage
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Formlos? Was soll das heißen? War das Einverständnis der Beklagten notwendig? Wenn ja --> Klagszurücknahme ohne Anspruchsverzicht das bedeutet, dass nicht unbedingt eine Verzeihung stattgefunden hat Wenn nein --> Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht eine Verzeihung ist in aller Regel anzunehmen.
- 22.08.2012, 14:28
- Forum: Ehe- und Scheidungsrecht
- Thema: neuerliche Scheidungsklage
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- 22.08.2012, 11:51
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Zahlungsforderung von einem Inkasso Unternehmen
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- 21.08.2012, 12:15
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Urlaub nicht so wie geplant
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- 21.08.2012, 11:50
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Urlaub nicht so wie geplant
- Antworten: 8
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Link war § 914 ABGB --> Auslegung von Verträgen. Wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen. Falls nicht, möglicherweise zum Amtstag bzw. auch zum Anwalt, wenn man ein paar Euro investieren will, die man, wenn man Recht hat, natürlich von der Gegense...
- 21.08.2012, 10:16
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Urlaub nicht so wie geplant
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Das ist Vertragsauslegung, eines der schwierigsten Sachen. Es ist die Absicht der Parteien zu erforschen. Um das prüfen zu können, benötigt man alle Unterlagen, Erklärungen, Fotos etc etc. Außerdem ist fraglich, wer der Ansprechpartner ist, obwohl ich hier vom Reiseveranstalter und nicht vom Reisebü...
- 21.08.2012, 08:42
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Zaun-Grenzstreit
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- 21.08.2012, 08:40
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Urlaub nicht so wie geplant
- Antworten: 8
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Was wurde Vertragsinhalt? Das ist zu eruieren. Natürlich spielen hier Werbeprospekte (Internetseiten) mit. Wurde lediglich ein Meerzugang versprochen (vertragsinhalt) oder ein Meerzugang mit Sandstrand, kinderfreundlich etc. Schau dir die Wienerliste an, da kannst du sehen, welche Minderung des Reis...
- 20.08.2012, 17:44
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Zaun-Grenzstreit
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