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- 28.04.2009, 15:59
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Überstunden
- Antworten: 10
- Zugriffe: 13448
"Recht" und "übliche Praxis"...
@ quovado: unbeachtet von eventuellen Überstundenzuschlägen: 400 Stunden (bei 40-Stunden-Woche) sind zehn Wochen, also in etwa 2 1/2 Monate. Was KANN sein? Sie kommen nach dieser langen Zeit quietschfidel wieder an Ihren Arbeitsplatz und stellen fest, dass dieser von einem anderen netten Mitmenschen...
- 28.04.2009, 15:33
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Antidemokratische Vorgangsweise
- Antworten: 4
- Zugriffe: 4794
zum "besoffen-Fahrrad-fahren"-Beispiel...
Warum ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges (unter anderem) in alkoholisiertem Zustand verboten? --- weil damit eine Selbst- und -noch schlimmer- FREMD-Gefährdung gegeben ist. Diese Selbst- und Fremdgefährdung ist ebenso gegeben, wenn Sie auch nur ein Fahrrad benutzen. Da Sie als Führerscheinbesitzer...
- 28.04.2009, 15:10
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Aktuell - Nebelscheinwerfer+Abblendlicht ?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 3718
Nein, ist noch aktuell! Darf man weiterhin! Judd Selbstverständlich DARF man weiterhin auch am Tag "mit Licht" fahren. Allerdings nicht mit jedem :lol: Nebelscheinwerfer am hellichten sonnigen Tag werden ebenso bestraft wie die Nebelschlussleuchte, wenn diese nicht notwendig ist. WARUM gerade dies ...