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von celsi
23.02.2007, 12:48
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Rechte und Pflichten als Lehrling
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RE: Rechte und Pflichten als Lehrling

Es kommt immer darauf an, um was für eine Lehrstelle es sich handelt. Ein Lehrling, der den Beruf z.B. des Bürokaufmannes/frau erlernt, muss nicht wischen und saugen.



Für jeden Lehrberuf gibt es das sogenannte Berufsbild, da steht genau drinnen, was ein Lehrling lernen muss

von celsi
04.05.2006, 12:47
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Einvernehmliche Lösung / Kündigung durch Arbeitnehmer
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RE: Einvernehmliche Lösung / Kündigung durch Arbeitnehmer

Sie können leider nicht davon ausgehen, dass Ihr Ansuchen als Kündigung gewertet wird. Gibt es in der Firma einen Betriebsrat? wenn ja -wenden Sie sich vorerst einmal dorthin. Die Sorge betreffend fristloser Entlassung kann ich nicht nachvollziehen. Eine Anfrage nach einvernehmlicher Lösung ist kein...
von celsi
07.04.2006, 12:36
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Rückwirkende Anstellung
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RE: Rückwirkende Anstellung

Hallo, ich würde mich in diesem Fall an die AK wenden. Wichtig wäre, zu eruieren, ob bzw. ab wann ein Angestelltenverhältnis vorlag. In diesem Fall wären Sonderzahlungen zu leisten bzw. nachzuzahlen. Einzahlungen in eine Mitarbeitervorsorgekasse deuten jedenfalls auf ein Angestelltenverhältnis hin, ...
von celsi
09.01.2003, 18:49
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigung
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RE: Kündigung

steht in dem Vertrag das Wort "Probezeit" oder steht "Befristung bis.." Das ist nämlich das Entscheidende. Ich habe ja schon geschrieben, dass Probezeit nur für ein Monat vereinbart werden kann. Wenn also dort steht: Probezeit 6 Monate oder von.... bis... (wiederum 6 Moante), so ist der Vertrag nur ...
von celsi
08.01.2003, 19:34
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigung
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RE: Kündigung

Die entscheidende Frage ist: wurde Probezeit schriftlich vereinbart, oder haben Sie einen befristeten Vertrag unterschrieben. In letzterem Fall sind die Aussichten nicht gut. Auf alle Fälle Gewerkschaft oder Arbeiterkammer einschalten

von celsi
08.01.2003, 15:06
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigung
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RE: Kündigung

Es ist hier zu unterscheiden, ob im Vertrag Probezeit oder befristetes Dienstverhältnis vereinbart wurde. Probezeit ist max. für die Dauer eines Monates zulässig.