Driurinspe hat geschrieben:bezogen auf was? ich verstehe ihre fragestellung nicht. sind wir jetzt beim bundesheer oder allgemein. bitte um ein beispiel
mfg
Ja, beim Bundesheer: Kann man auf gleichem Wege gegen die Einberufung klagen?
Meine etwas scharfe Reaktion, sei sie übertrieben oder nicht, rührt daher, dass ich trotz ihrer Äußerung sie seien "für die Gleichberechtigung" doch einen gewissen Unterton vorwerfe der gegenteiliges deutet - ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass meine reaktion auch vollkommen übertrieben...
Nun, ich frage mich - nachdem ich einige Beiträge hier gelesen habe - warum ausgerechnet mein Beitrag so eingenartig sein soll, dass Sie sich offenbar nur mit Mühe zur Höflichkeit zwingen können... "ich versuche sachlich und höflich zu bleiben" Ich weiß zwar nicht warum sich jemand von meinem Beitra...
Guten Abend, ich hoffe ich bin hier mit meinem Beitrag im richtigen Subforum: In vielen tausenden Beiträgen anderer Foren wird ständig über das Thema Wehrpflicht gelästert, ohne jedoch wirklich darüber - vor allem juristisch - zu diskutieren. Als Befürworter der Gleichberechtigung zwischen Mann und ...