Zum Halten (10 Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit) braucht lediglich ein Fahrstreifen freibeiben (entspricht 2,50 m).
Zum Parken müssen zwei Fahrstreifen freibleiben (entspicht 5 m).
mfg
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- 08.06.2008, 14:37
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Strafe für Halten und Parken §24 STVO
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5403
- 08.06.2008, 14:33
- Forum: Straßenverkehrsrecht
- Thema: Messung durch nachfahren
- Antworten: 2
- Zugriffe: 3486
In diesem Fall kann der Führerschein nicht abgenommen werden, da die Messung nicht mit einem geeichten Messgerät erfolgt ist (Tachograf ist kein Messgerät, außer das Dienstfahrzeug ist mit einem geeichten Videoradar sprich Movingradar ausgestattet). Von der lt. Tachografen festgestellen Geschwindigk...