Die Frage kann man nicht einfach beantworten. Daher am besten eine Mietrechtsberatung aufsuchen mit allen Unterlagen.
In Wien z.b. den Verein für Konsumenteninformation (58877-0)
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- 04.02.2008, 14:17
- Forum: Mietrecht
- Thema: Anerkennungszins
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- 04.02.2008, 14:14
- Forum: Mietrecht
- Thema: Friedenszins - Mietwohnung
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Ameisi
Um ein gesetzliches Eintrittsrecht zu begründen, bedarf es zwei Jahre gemeinsamen Haushalts.
Der Mietzins kann auf maximal € 2,91/m² angehoben werden.
Der Mietzins kann auf maximal € 2,91/m² angehoben werden.
- 04.02.2008, 14:05
- Forum: Mietrecht
- Thema: Gas Therme Reparieren?!
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Ergänzung
Der Verein für Konsumenteninformation führt zur weiteren Klärung dieses Themas gerade etliche Musterprozesse durch. Man kann sich dort nach einigen Monaten über die Ergebnisse erkundigen (58877-0). Dabei wird unter anderem auch zu klären sein, ob der Vermieter den Kostenersatz von Wartungsnachweisen...