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von Hausherr3
28.01.2008, 17:42
Forum: Mietrecht
Thema: Unaufhörliches Gesumme
Antworten: 2
Zugriffe: 3014

Hallo wiwa ! Für dich gibts nue eine Reden oder ausziehen ! Der Errichter der Heizung hat wahrscheinlich keine Ahnung daß es summt.Wenns nur bei dir summt wirst du dir eine andere Wohnung suchen müssen. mfg Hausherr
von Hausherr3
28.01.2008, 17:35
Forum: Mietrecht
Thema: Hauptmiete - Hauptwohnsitz - Nebenwohnsitz
Antworten: 1
Zugriffe: 4557

Hallo Daniel! Dein Vater hat Recht. Dein günstiger Mietvertrag ist weg wenn dein Vater aus den Vertrag auscheidet. Eigentlich hätte ich deinen Vater bereits nach § 30 MRG wegen - kein dringendes Wohnbedürfnis besteht nur nach dem Tod des Vaters wenn du in gemeinsamen Haushalt bis dahin gelebt hast. ...
von Hausherr3
28.01.2008, 17:23
Forum: Mietrecht
Thema: § 11 MRG Verbot der Untervermietung
Antworten: 1
Zugriffe: 2251

Hallo snöflinga! Warum so umständlich! Laß Deine Freundin in deiner Wohnung als Mirtbewohner wohnen und rede nicht von Untermietvertrag. Du als Hauptmieter haftest für die Bezahlung der Miete - wenn du nicht mehr als doppelt soviel von deiner Freundin Miete nimmst kann dir gar nichts passieren. (Wuc...
von Hausherr3
28.01.2008, 17:15
Forum: Mietrecht
Thema: Fenstergummi löst sich ab
Antworten: 1
Zugriffe: 2131

Hallo Edno! Repartur von Fensterdichtungen die normalerweise in die Gewährleistungspflicht des Fe-Herstellers fällt ist Sache des Vermieters nicht des Mieters. Auch die Kosten trägt der Vermieter. Urgieren oder Teile der Miete einbehalten bis zur Reparatur - Drohen genügt meist schon! mfg Hausherr
von Hausherr3
28.01.2008, 17:09
Forum: Mietrecht
Thema: Brauche ich einen Anwalt?
Antworten: 2
Zugriffe: 2830

Hallo Sonja ! Das MRG erkennt den Eigenbedarf des Vermieter oder best, Angehöriger des Vermieters an , wenn dringender Bedarf des Verm oder seiner Nachkommen gegeben ist. Hier handelt es sich aber um ein Wohnrecht bis zum Eintritt des Eigenbedarf des Eigentümers und nicht Mieters, ob dies gleich zu ...
von Hausherr3
28.01.2008, 16:45
Forum: Mietrecht
Thema: Whg dem Verkäufer vermieten / Benutzungsklausel möglich?
Antworten: 1
Zugriffe: 2067

Hallo Rolf! Deine Idee funktioniert wenn du dir mit deinem Nachbar über Kaufpreis und Miete einig bist. Kaufabwicklung über Notar, dann Abschluß eines Dreijahresmietvertrages mit evtl Verlängerung auf 5 Jahre.MRG erlaubt dies Mieter hat einen endfälligen Vertrag. Wenn er dies ignoriert Räumungsklage...