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von NN
11.11.2007, 17:11
Forum: Recht Allgemein
Thema: Strafregister
Antworten: 3
Zugriffe: 3732

Jetzt hab ich doch glatt

vergessen den Beginn der beschränkten Auskunft anzuführen:

3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist.
von NN
11.11.2007, 16:58
Forum: Recht Allgemein
Thema: Strafregister
Antworten: 3
Zugriffe: 3732

Auskunft, Tilgung

die Strafregisterbescheinigung kann, nur für die eigene Person, bei der Bundespolizeidirektion beantragt werden. Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt. Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 TilgG,...