vergessen den Beginn der beschränkten Auskunft anzuführen:
3 Jahre nach dem Urteil / der Nachsicht = dem Beginn der Tilgungsfrist.
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- 11.11.2007, 17:11
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- 11.11.2007, 16:58
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Auskunft, Tilgung
die Strafregisterbescheinigung kann, nur für die eigene Person, bei der Bundespolizeidirektion beantragt werden. Auskünfte werden nur gegenüber Behörden und ausgewählten Bundeseinrichtungen (z.B BH) erteilt. Strafen von 3 bis max 6 Monaten unterliegen weiters der beschränkten Auskunft nach §6 TilgG,...