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von froschi95
08.01.2008, 22:23
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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das stimmt so schon, nur die Frage war ja, wenn Kündigungsentschädigung bezahlt werden muss, dann gibts kein Krankengeld: Beispiel (fiktive Angaben!) KE 15.7.-15.8. UEL 15.8.-15.9. EFZ 100 % bis 30.7. EFZ 50 % bis 30.8. bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 50 % e...
von froschi95
05.01.2008, 21:40
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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Zugriffe: 5042

ja, das mit der EFZ durch den Dienstgeber ist mir schon klar, aber die Differenz übernimmt ja grundsätzlich die GKK - nur im Fall der KE zur Zeit einer EFZ schaut man beim Rest durch die Finger? Kann ja nicht sein, oder?
von froschi95
28.12.2007, 21:30
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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Zugriffe: 5042

Kündigungsentschädigung -> Krankengeld

warum wird im Fall von mehr als 6 Wochen Krankenstand die Entgeltfortzahlung der Kündigungsentschädigung auf 50 % reduziert, wenn doch im Fall, dass KE bzw. UEL bezahlt werden muss, kein Krankengeld von der GKK ausbezahlt wird - fällt man wirklich um die restlichen 50 % um? Ist das für jemanden vers...
von froschi95
03.11.2007, 20:30
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Arbeitnehmerrechte
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Arbeitnehmerrechte

offenbar kann hier doch niemand helfen - trotzdem danke den "Lesern"