Ich habe also meine Wohnung nicht ausgemalt,und keine Löcher verputz.
Mein Vermitler sagte,dass ich es nicht machen muss(wegen OGH Urteil).
Kaution habe ich ohne Probleme zurück bekommen.
Lg.Kalissta
Im OGH-Urteil die Rechtsansicht der AK steht; ´´Sie müssen nicht neu ausmalen,wenn Sie die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert haben oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.´´ Im Mietvertrag habe ich,dass ich die Wohnung nach dem Auszug neu asmalen muss.Soll ich es tu...