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- 10.07.2007, 10:11
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Überstunden
- Antworten: 10
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ACHTUNG! Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50% abzugelten (also 150% vom StdLohn), außnahme Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit. Wenn du stattdessen Zeitausgleich nimmst stehen dir genauso 150% zu (1 ÜSt = 1,5 Std Zeitausgleich!!). Letzteres wird leider immer wieder von den Dienstgebern nich...
- 10.07.2007, 08:55
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Rettungseinsatz
- Antworten: 2
- Zugriffe: 2566