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von Patrick Niederkofler
10.07.2007, 10:11
Forum: Arbeitsrecht
Thema: Überstunden
Antworten: 10
Zugriffe: 13157

ACHTUNG! Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50% abzugelten (also 150% vom StdLohn), außnahme Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit. Wenn du stattdessen Zeitausgleich nimmst stehen dir genauso 150% zu (1 ÜSt = 1,5 Std Zeitausgleich!!). Letzteres wird leider immer wieder von den Dienstgebern nich...
von Patrick Niederkofler
10.07.2007, 08:55
Forum: Recht Allgemein
Thema: Rettungseinsatz
Antworten: 2
Zugriffe: 2566

Aufgrunnd meiner Praktika bei der Wr. Rettung weiß ich (Stand Ende 2005), dass das Magistrat zwar Rechnungen und Mahnungen verschickt, NIE aber den Rechnungsbetrag einklagt. Den übernimmt Wien Sozial!!! :D