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- 22.04.2007, 10:06
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: lärmbelästigung
- Antworten: 3
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Entgegen der landläufigen Meinung gibt es z.B. kein Recht auf Lärmen bis 22.00 Uhr. aber was an werktagen bis 22:00 als ungebührlich gilt, ist schon was anderes als das ungebührliche an z.b. sonntagen. ich kenne jemanden, der hatte schon so oft die polizei vor der tür stehen. (eine alte, fast taube...
- 22.04.2007, 09:55
- Forum: Recht Allgemein
- Thema: Gefälschte Jahreskarte und Angriff auf einen Beamten
- Antworten: 5
- Zugriffe: 5797
der "rempler", den der wr. linien-bedienstete (kein beamter) verspürt haben will, kommt daher, dass er deinen kollegen festgehalten und am ärmel gezerrt hat, was er eigentlich nicht darf. korrekterweise hätte er dich aufforden müssen, stehen zu bleiben, und, wenn du dich weigerst deine identität zu ...